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Bauliche Veränderung in der WEG – Zustimmung, Beschluss und deine Rechte

In einer Eigentümergemeinschaft brauchst du für viele bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einen Beschluss der Versammlung. Für bestimmte Maßnahmen – etwa eine Lademöglichkeit fürs E-Auto oder barrierefreier Umbau – hast du sogar einen Anspruch auf Gestattung.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für privilegierte Maßnahmen wie Lade-Infrastruktur (Wallbox), barrierefreien Umbau, Einbruchschutz und Glasfaseranschluss besteht ein Anspruch auf eine gestattende Maßnahme (§ 20 WEG).
Andere bauliche Veränderungen brauchen einen Beschluss. Wer die Kosten trägt und wer die Veränderung nutzen darf, richtet sich nach den WEG-Regeln und dem Beschluss.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Maßnahme einordnen

    Kläre, ob es um Gemeinschafts- oder Sondereigentum geht und ob deine Maßnahme zu den privilegierten Vorhaben zählt.

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    2. Antrag an die Versammlung

    Stelle einen konkreten Antrag mit Beschreibung, Ausführung und Kostenträger zur nächsten Eigentümerversammlung.

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    3. Beschluss herbeiführen

    Lass über die Maßnahme abstimmen. Bei privilegierten Vorhaben kann die Gestattung notfalls eingeklagt werden.

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    4. Gegen fehlerhafte Beschlüsse vorgehen

    Wird dein Anspruch verweigert oder ein Beschluss fehlerhaft gefasst, kommt eine Anfechtung binnen Monatsfrist in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Wallbox einen Beschluss?

Du hast einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft die Lademöglichkeit gestattet (§ 20 WEG). Über das 'Wie' der Ausführung entscheidet die Versammlung, die Maßnahme selbst kann dir aber nicht grundlos verweigert werden.

Was, wenn ein Nachbar ohne Beschluss umbaut?

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ohne erforderlichen Beschluss können untersagt und rückgängig verlangt werden. Wende dich an Verwalter und Gemeinschaft und dokumentiere die Maßnahme.

Wer zahlt eine bauliche Veränderung?

In der Regel trägt die Kosten, wer die Maßnahme verlangt und nutzt. Bei Maßnahmen, die allen zugutekommen oder breit beschlossen werden, kann die Kostenverteilung anders ausfallen. Maßgeblich ist der Beschluss und das WEG.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.