Hausdurchsuchung durch die Polizei – deine Rechte richtig wahren
Eine Wohnungsdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff und grundsätzlich nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss zulässig – nur bei Gefahr im Verzug auch ohne. Du hast Rechte: Du darfst den Beschluss sehen, musst nichts sagen und solltest der Maßnahme nicht zustimmen, aber sie auch nicht behindern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beschluss zeigen lassen
Bitte um Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und lies, worum es geht und was gesucht wird.
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2. Ruhig bleiben, schweigen
Mach keine Angaben zur Sache und unterschreibe keine Zustimmungserklärung. Widersprich der Durchsuchung ausdrücklich, aber bleib friedlich.
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3. Anwalt anrufen
Versuche, sofort einen Strafverteidiger zu erreichen, und bestehe darauf, ihn zu kontaktieren.
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4. Alles dokumentieren
Notiere Ablauf, Namen/Dienststellen und lass dir ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird ohne Beschluss und ohne erkennbare Gefahr im Verzug durchsucht.
- Du sollst eine 'freiwillige' Zustimmung unterschreiben.
- Du wirst zu Aussagen über die gesuchten Dinge gedrängt.
Häufige Fragen
Braucht die Polizei für eine Durchsuchung einen Beschluss?
Grundsätzlich ja, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 102, 105 StPO). Ohne ihn ist eine Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzug zulässig. Du darfst verlangen, den Beschluss einzusehen und zu erfahren, was gesucht wird.
Muss ich der Durchsuchung zustimmen oder helfen?
Nein. Du musst keine Angaben zur Sache machen und nicht aktiv mithelfen. Stimme der Durchsuchung nicht ausdrücklich zu – das kann deine Rechte schwächen. Behindere die Maßnahme aber nicht, sondern widersprich ihr nur ausdrücklich und ruhig.
Was sollte ich sofort tun?
Einen Strafverteidiger kontaktieren, ruhig bleiben, schweigen und alles dokumentieren (Ablauf, Beamte, beschlagnahmte Gegenstände). Lass dir ein Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnis geben. Diese Seite ist nur allgemeine Information.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.