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Wohnungsbrand – wann haftet der Mieter?

Ein Wohnungsbrand wirft schnell die Frage auf, wer für den Schaden aufkommt. Entscheidend ist, ob und wie schwer den Mieter ein Verschulden trifft – und welche Versicherungen greifen. Oft schützt das Zusammenspiel von Gebäude- und Haftpflichtversicherung beide Seiten.

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Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache (§ 280 BGB). Bei nur leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung im Verhältnis zum Vermieter aber häufig begrenzt, weil dieser über die Gebäudeversicherung abgesichert ist.
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel den Brandschaden am Gebäude. Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters springt ein, wenn dieser für Schäden Dritter verantwortlich ist; die Hausratversicherung deckt eigenes Inventar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sicherheit zuerst

    Sorge für Erste Hilfe, Feuerwehr und Sicherung; gefährde dich nicht.

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    2. Schaden dokumentieren

    Fotografiere den Schaden und sichere Brandursachenhinweise und Belege.

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    3. Versicherungen melden

    Melde den Schaden deiner Haftpflicht- und Hausratversicherung; der Vermieter seiner Gebäudeversicherung.

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    4. Verschulden klären

    Lass die Schuldfrage prüfen, bevor du eine volle Haftung anerkennst.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Hafte ich als Mieter immer für einen Brand?

Nein. Eine Haftung setzt ein Verschulden voraus. Bei nur leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber dem Vermieter oft eingeschränkt, weil dieser über die Gebäudeversicherung abgesichert ist und der Mieter die Versicherungsprämie anteilig mitträgt.

Welche Versicherung zahlt nach einem Brand?

Schäden am Gebäude übernimmt meist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, Schäden am eigenen Hausrat die Hausratversicherung des Mieters. Für Schäden, die du schuldhaft Dritten zufügst, kommt die private Haftpflichtversicherung auf.

Sollte ich Schadensersatzforderungen sofort begleichen?

Nein, prüfe zuerst die Schuldfrage und die Versicherungslage. Ein vorschnelles Anerkenntnis kann nachteilig sein. Lass klären, ob überhaupt ein Verschulden vorliegt und welche Versicherung den Schaden trägt, bevor du zahlst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.