Wohnung zu kalt – welche Mindesttemperatur dir zusteht
Die Wohnung wird nicht richtig warm, obwohl die Heizung läuft? Der Vermieter muss in der Heizperiode (meist Oktober bis April) sicherstellen, dass tagsüber etwa 20-22 °C erreichbar sind, nachts darf es etwas kühler sein. Schafft die Heizung das nicht, ist das ein Mangel – und du kannst die Miete mindern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Temperatur messen und protokollieren
Miss mehrmals täglich mit einem Thermometer in Raummitte, etwa 1 m über dem Boden, und notiere Datum, Uhrzeit und Wert. Fotos vom Thermometer helfen.
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2. Mangel schriftlich anzeigen
Melde dem Vermieter den Mangel schriftlich, beschreibe ihn genau und setze eine angemessene Frist zur Reparatur (z. B. 10-14 Tage). Das ist Voraussetzung für viele Ansprüche.
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3. Minderung ankündigen
Teile mit, dass du die Miete ab sofort angemessen mindern wirst, bis der Mangel behoben ist. Zahle die volle Miete am besten 'unter Vorbehalt', um nichts zu verspielen.
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4. Bei Untätigkeit nachfassen
Reagiert der Vermieter nicht, fordere ihn erneut mit Fristsetzung auf. Bei längerem Heizungsausfall im Winter kann ein Eilantrag sinnvoll sein.
Daran erkennst du die Masche
- Der Vermieter behauptet, du müsstest 'einfach mehr heizen' – die Anlage muss die Zieltemperatur aber technisch hergeben.
- Pauschale Vertröstungen über Wochen, ohne dass ein Handwerker kommt.
- Eine Klausel, die jede Minderung ausschließt – solche Klauseln sind oft unwirksam.
Häufige Fragen
Welche Temperatur muss in der Wohnung erreichbar sein?
In der Heizperiode gelten tagsüber etwa 20-22 °C in Wohnräumen als üblich, nachts (ca. 23-6 Uhr) darf es etwas kühler sein. Maßgeblich ist, dass die Heizung diese Werte hergeben kann; die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Um wie viel darf ich die Miete mindern?
Das hängt davon ab, wie stark und wie lange die Wohnung zu kalt ist. Bei deutlicher Unterschreitung sind je nach Gericht zweistellige Prozentsätze möglich. Lass dich im Zweifel von der Mietervereinigung oder einem Anwalt zur Höhe beraten.
Muss ich den Mangel vorher melden?
Ja. Die Minderung tritt zwar von selbst ein, aber du musst dem Vermieter den Mangel anzeigen, damit er reagieren kann – und um Ärger über die Höhe zu vermeiden. Zahle die Miete sicherheitshalber unter Vorbehalt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.