Wohnung doppelt vermietet – wer bekommt sie und welche Ansprüche du hast
Hat der Vermieter dieselbe Wohnung an zwei Parteien vermietet, kann er sie natürlich nur an eine übergeben. Beide Verträge sind zunächst gültig – aber wer am Ende einzieht und welche Ansprüche die andere Seite hat, richtet sich nach Übergabe und Verschulden des Vermieters.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag und Übergabe klären
Prüfe, ob und wann dir Schlüssel/Besitz übergeben wurde. Der Besitz ist oft entscheidend.
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2. Vermieter zur Erfüllung auffordern
Fordere die Überlassung der Wohnung zum vereinbarten Termin und setze eine Frist.
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3. Schaden dokumentieren
Sammle alle Mehrkosten: teurere Ersatzwohnung, Umzug, Lagerung, Hotel, doppelte Wege.
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4. Ansprüche durchsetzen
Kannst du nicht einziehen, mach Schadensersatz geltend. Wegen der rechtlichen Feinheiten ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Daran erkennst du die Masche
- Der Vermieter weicht der Schlüsselübergabe aus oder verschiebt sie mehrfach.
- Plötzlich wohnt jemand anderes in 'deiner' Wohnung.
- Dir wird ohne wirksamen Grund angeboten, vom Vertrag zurückzutreten.
Häufige Fragen
Wer darf bei Doppelvermietung einziehen?
In der Regel die Partei, die den Besitz an der Wohnung erhält (Schlüssel/Übergabe). Beide Verträge sind wirksam, aber erfüllen kann der Vermieter nur einen. Der leer ausgehende Mieter hat Ansprüche gegen den Vermieter.
Welchen Schadensersatz kann ich verlangen?
Kannst du nicht einziehen, ersetzt der Vermieter dir den entstandenen Schaden – etwa Mehrkosten einer Ersatzwohnung, Umzugs- und Lagerkosten, Hotelkosten. Voraussetzung ist sein Verschulden (§ 280 BGB).
Kann ich auf Überlassung der Wohnung bestehen?
Solange dir der Besitz noch nicht verschafft wurde, kannst du Erfüllung verlangen. Ist die Wohnung aber bereits an einen anderen übergeben, läuft es meist auf Schadensersatz statt auf Einzug hinaus.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.