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Wohngeld – Zuschuss zur Miete für kleine Einkommen

Wenn das Einkommen knapp ist und die Miete drückt, musst du dich nicht allein durchschlagen: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der vielen Haushalten zusteht – und der oft gar nicht beantragt wird, weil man nichts davon weiß.

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Wohngeld beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss für Mieter) oder zu den Wohnkosten (Lastenzuschuss für Eigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Wohnkosten, Haushaltsgröße und Wohnort (Mietstufe).
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben in der Regel Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind. Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch grob prüfen

    Geringes Einkommen, kein Bürgergeld/Grundsicherung? Dann kann Wohngeld in Betracht kommen.

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    2. Unterlagen sammeln

    Einkommensnachweise, Mietvertrag/Mietbescheinigung und Angaben zur Haushaltsgröße.

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    3. Antrag stellen

    Stelle den Antrag bei der Wohngeldstelle (teils online möglich).

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Wird der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht allein tragen können – als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Wohneigentümer. Die Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten, Haushaltsgröße und der Mietstufe deines Wohnorts ab. Keinen Anspruch haben in der Regel Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung, da dort die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde (häufig auch online). Du brauchst Einkommensnachweise, den Mietvertrag bzw. eine Mietbescheinigung und Angaben zur Haushaltsgröße. Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewilligt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.