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Wohnung kleiner als im Mietvertrag? Geld zurück

Im Mietvertrag stehen 70 m², beim Nachmessen sind es nur 60? Eine zu kleine Wohnfläche ist nicht nur ärgerlich, sondern kann ein Mietmangel sein – und wirkt sich auf Miete und Nebenkosten aus.

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Miete mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB) – und zwar entsprechend dem Umfang der Abweichung.
Für die Betriebskostenabrechnung ist nach der Rechtsprechung des BGH ohnehin die tatsächliche Fläche maßgeblich, nicht die im Vertrag genannte. Du kannst zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fläche nachmessen

    Miss die Wohnfläche sorgfältig (richtige Anrechnung von Schrägen, Balkon usw. beachten).

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    2. Abweichung berechnen

    Liegt die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten?

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    3. Mangel anzeigen & mindern

    Zeige die Abweichung schriftlich an und mindere die Miete entsprechend (unter Vorbehalt).

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    4. Nebenkosten korrigieren

    Verlange die Korrektur der Betriebskostenabrechnung auf Basis der tatsächlichen Fläche.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich wegen zu kleiner Wohnfläche mindern?

Wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen liegt. Dann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB), und zwar im Umfang der Abweichung. Miss die Fläche sorgfältig, zeige die Abweichung an und mindere am besten unter Vorbehalt.

Wirkt sich die Fläche auch auf die Nebenkosten aus?

Ja. Für die Betriebskostenabrechnung ist nach der Rechtsprechung des BGH die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich, nicht die im Vertrag genannte. Ist deine Wohnung kleiner, kannst du eine Korrektur der Abrechnung und die Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.