Zum Inhalt springen

Witwenrente und Witwerrente – Anspruch, Höhe und Sterbevierteljahr

Stirbt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, kann ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente bestehen. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird sie ungekürzt gezahlt; danach hängt die Höhe vom eigenen Einkommen ab. Es gibt eine kleine und eine große Rente.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Antrag-Hilfe starten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Im Sterbevierteljahr (erste drei Monate nach dem Tod) wird die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe ohne Einkommensanrechnung gezahlt (§ 46 SGB VI). Den Antrag solltest du frühzeitig stellen.
Danach wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag teilweise angerechnet. Die große Witwenrente gibt es u. a. ab einem bestimmten Alter, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind erzogen wird; sonst die kleine Rente.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Frühzeitig beantragen

    Stelle den Antrag zeitnah bei der Rentenversicherung. Für das volle Sterbevierteljahr lohnt sich ein rascher Antrag (Vorschuss möglich).

  2. 2

    2. Kleine oder große Rente?

    Prüfe, ob du die Voraussetzungen der großen Witwenrente erfüllst (Alter, Erwerbsminderung, Kindererziehung) – sie ist höher.

  3. 3

    3. Einkommen angeben

    Nach dem Sterbevierteljahr wird Einkommen über dem Freibetrag teilweise angerechnet. Gib deine Einkünfte korrekt an.

  4. 4

    4. Bescheid prüfen

    Kontrolliere Beginn, Rentenart und Anrechnung. Bei Fehlern kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene die nötige Versicherungszeit erfüllt hat. Bei sehr kurzer Ehe kann der Anspruch eingeschränkt sein. Den Antrag stellst du bei der Rentenversicherung.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod, in denen die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe ohne Einkommensanrechnung gezahlt wird. Danach wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag teilweise angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?

Die große Witwenrente ist höher und wird u. a. ab einem bestimmten Alter, bei Erwerbsminderung oder bei Erziehung eines Kindes gezahlt. Sonst gibt es die kleine, niedrigere und meist befristete Rente.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.