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Wildunfall mit dem Auto – zahlt die Versicherung?

Ein Reh springt auf die Straße, es kracht – und jetzt ist das Auto beschädigt? Wildunfälle sind häufig und meist über die Teilkasko versichert. Wichtig ist die richtige Dokumentation direkt nach dem Unfall.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schaden melden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei einem Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein, Hirsch). Viele Tarife decken inzwischen auch Unfälle mit anderen Tieren ab – ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Wichtig ist der Nachweis: Eine Wildschadenbescheinigung (von Polizei oder Jagdpächter/Förster) belegt den Wildunfall und erleichtert die Regulierung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unfallstelle sichern & dokumentieren

    Warnblinker, Warndreieck; fotografiere Schaden, Unfallstelle und – wenn vorhanden – das Tier (nicht anfassen).

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    2. Polizei/Jagdpächter informieren

    Melde den Wildunfall, damit eine Wildschadenbescheinigung ausgestellt werden kann.

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    3. Schaden der Teilkasko melden

    Reiche Bescheinigung, Fotos und einen Kostenvoranschlag/Gutachten bei deiner Versicherung ein.

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    4. Selbstbeteiligung beachten

    Bei der Teilkasko greift in der Regel deine vereinbarte Selbstbeteiligung; die Schadenfreiheitsklasse bleibt bei Wildunfällen meist unberührt.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko jeden Tierunfall?

Klassisch ist der Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch) abgedeckt. Viele moderne Tarife schließen auch Unfälle mit anderen Tieren (z. B. Haus- oder Weidetieren) ein. Prüfe deine Versicherungsbedingungen – dort steht, welche Tiere erfasst sind.

Was muss ich nach einem Wildunfall tun?

Unfallstelle sichern, Schaden und Situation fotografieren und Polizei oder den zuständigen Jagdpächter informieren, damit du eine Wildschadenbescheinigung bekommst. Diese reichst du mit Fotos und Kostenvoranschlag bei der Teilkasko ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.