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Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte entsteht oft in aufgeheizten Situationen, etwa bei Kontrollen oder Festnahmen. Strafbar ist das Widersetzen mit Gewalt oder Drohung. Wichtig ist, die Umstände und die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung genau zu prüfen.

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Wer einem Vollstreckungsbeamten bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn tätlich angreift, kann sich strafbar machen (§§ 113, 114 StGB). Bloßes passives Verhalten ist davon zu unterscheiden.
Eine Rolle spielt, ob die Diensthandlung rechtmäßig war. Bei Irrtümern über die Rechtmäßigkeit oder in eskalierten Situationen kommen Strafmilderungen oder ein Absehen von Strafe in Betracht. Akteneinsicht ist wichtig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache.

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    2. Situation rekonstruieren

    Halte den Ablauf, Zeugen und mögliche Eskalation fest.

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    3. Akteneinsicht

    Lass Vorwurf, Verletzungen und die Diensthandlung prüfen.

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    4. Verteidigung planen

    Kläre Rechtmäßigkeit der Maßnahme und mögliche Milderungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Das Widersetzen gegen eine Diensthandlung eines Vollstreckungsbeamten mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt; ein tätlicher Angriff wird gesondert erfasst (§§ 113, 114 StGB). Sich nur passiv zu verhalten oder wegzudrehen erfüllt den Tatbestand in der Regel nicht.

Spielt die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eine Rolle?

Ja. War die Diensthandlung nicht rechtmäßig, kann das den Vorwurf beeinflussen. Auch ein Irrtum über die Rechtmäßigkeit oder eine besonders aufgeheizte Situation können sich auswirken. Diese Punkte sind im Einzelfall genau zu prüfen.

Wie verhalte ich mich bei dem Vorwurf?

Zur Sache zunächst keine Angaben machen und Akteneinsicht nehmen lassen. Halte den Ablauf und Zeugen fest. Da solche Vorwürfe oft mit weiteren Delikten wie Körperverletzung verbunden werden, ist eine überlegte, informierte Verteidigung besonders wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.