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Widerruf trotz abgelaufener Frist – fehlende Belehrung

Bei Online- und anderen Fernabsatzkäufen hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt aber erst, wenn du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist erheblich.

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Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen; das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. Warenerhalt (§ 356 BGB).
In diesem verlängerten Zeitraum kannst du den Vertrag noch widerrufen, auch wenn die ursprünglichen 14 Tage längst vorbei wären. Das gilt für viele Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Belehrung prüfen

    Sieh nach, ob du eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast.

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    2. Frist berechnen

    Bei fehlender Belehrung gilt die verlängerte Frist von bis zu zwölf Monaten plus 14 Tagen.

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    3. Widerruf erklären

    Widerrufe schriftlich und eindeutig innerhalb der verlängerten Frist.

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    4. Rückabwicklung

    Sende die Ware zurück und verlange die Erstattung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange kann ich ohne Belehrung widerrufen?

Hat dich der Unternehmer nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die 14-Tage-Frist nicht. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Ware (§ 356 BGB). In diesem Zeitraum kannst du noch widerrufen.

Gilt das für alle Käufe?

Vor allem für Fernabsatzverträge (etwa Online- oder Telefonkäufe) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Beim normalen Kauf im Ladengeschäft besteht dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch einzelne Ausnahmen (z. B. schnell verderbliche Ware) sind zu beachten.

Wie widerrufe ich richtig?

Mit einer eindeutigen Erklärung gegenüber dem Unternehmer, am besten schriftlich und nachweisbar. Eine Begründung ist nicht nötig. Nach dem Widerruf sendest du die Ware zurück und der Unternehmer muss den Kaufpreis erstatten. Bewahre Nachweise über Widerruf und Rücksendung auf.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.