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Ware ausprobiert und dann widerrufen – wann Wertersatz droht

Beim Online-Widerruf darfst du die Ware prüfen – so, wie du es auch im Ladengeschäft könntest. Geht deine Nutzung darüber hinaus und verliert die Sache dadurch an Wert, kann der Händler dafür Wertersatz verlangen. Entscheidend ist, ob du nur geprüft oder schon richtig benutzt hast.

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Du darfst die Ware auf Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion prüfen wie im Laden, ohne Wertersatz zu schulden. Der Widerruf bleibt auch bei sachgerechter Prüfung voll wirksam (§ 357 BGB).
Nutzt du die Ware darüber hinaus (z. B. Kleidung getragen, Gerät dauerhaft in Gebrauch) und mindert das den Wert, kann der Händler Wertersatz verlangen – aber nur, wenn er korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nur prüfen, nicht benutzen

    Teste die Ware so, wie es im Laden möglich wäre. Originalverpackung und Zubehör nach Möglichkeit aufbewahren.

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    2. Belehrung prüfen

    Wertersatz kann der Händler nur verlangen, wenn er ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die Wertersatzfolge belehrt hat. Fehlt das, entfällt der Wertersatz.

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    3. Widerruf fristgerecht erklären

    Widerrufe innerhalb von 14 Tagen eindeutig. Eine Wertminderung schließt den Widerruf nicht aus, sondern führt allenfalls zu Wertersatz.

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    4. Überzogene Forderungen prüfen

    Verlangt der Händler pauschal hohen Wertersatz, hinterfrage die Berechnung – er muss den tatsächlichen Wertverlust darlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich widerrufen, obwohl ich die Ware ausprobiert habe?

Ja. Eine sachgerechte Prüfung wie im Laden hindert den Widerruf nicht. Du musst die Ware nicht ungeöffnet lassen. Nur eine darüber hinausgehende Nutzung kann zu Wertersatz führen.

Wann muss ich Wertersatz zahlen?

Wenn du die Ware über das Prüfen hinaus benutzt hast und dadurch ihr Wert sinkt – und der Händler dich vorher ordnungsgemäß über Widerrufsrecht und Wertersatz belehrt hat. Sonst entfällt der Wertersatz.

Wie hoch darf der Wertersatz sein?

Er bemisst sich am tatsächlichen Wertverlust, nicht pauschal. Der Händler muss darlegen, wie stark die Nutzung den Wert gemindert hat. Überzogene Pauschalen musst du nicht akzeptieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.