Kreditvertrag widerrufen – dein 14-tägiges Widerrufsrecht
Du hast einen Kredit aufgenommen und möchtest doch heraus? Bei Verbraucherdarlehen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Frist sogar deutlich länger laufen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag und Belehrung prüfen
Schau, wann du den Vertrag geschlossen hast und ob eine korrekte Widerrufsinformation enthalten ist.
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2. Widerruf schriftlich erklären
Erkläre den Widerruf eindeutig (Brief/E-Mail) mit Vertragsnummer und Datum. Eine Begründung ist nicht nötig.
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3. Folgen klären
Nach dem Widerruf werden die empfangenen Leistungen rückabgewickelt. Lass dir die Abrechnung erläutern.
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4. Bei verbundenen Geschäften
Hängt am Kredit ein finanziertes Geschäft (z. B. Autokauf), kann der Widerruf auch dieses erfassen – hier lohnt sich Rechtsrat.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich den Kredit widerrufen?
Grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Widerrufsinformation. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht ordnungsgemäß und der Widerruf kann auch später noch wirksam sein.
Was passiert nach dem Widerruf?
Der Vertrag wird rückabgewickelt: Du gibst die Darlehensvaluta zurück, gezahlte Zinsen/Kosten werden verrechnet. Bei verbundenen Geschäften kann auch der finanzierte Kauf rückabgewickelt werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.