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Kreditvertrag widerrufen – dein 14-tägiges Widerrufsrecht

Du hast einen Kredit aufgenommen und möchtest doch heraus? Bei Verbraucherdarlehen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Frist sogar deutlich länger laufen.

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Verbraucherdarlehensverträge kannst du in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen (§§ 495, 355 BGB) – ohne Angabe von Gründen.
Enthält der Vertrag keine oder eine fehlerhafte Widerrufsinformation, beginnt die Frist nicht ordnungsgemäß – der Widerruf kann dann auch später noch möglich sein. Das lohnt eine genaue Prüfung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag und Belehrung prüfen

    Schau, wann du den Vertrag geschlossen hast und ob eine korrekte Widerrufsinformation enthalten ist.

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    2. Widerruf schriftlich erklären

    Erkläre den Widerruf eindeutig (Brief/E-Mail) mit Vertragsnummer und Datum. Eine Begründung ist nicht nötig.

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    3. Folgen klären

    Nach dem Widerruf werden die empfangenen Leistungen rückabgewickelt. Lass dir die Abrechnung erläutern.

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    4. Bei verbundenen Geschäften

    Hängt am Kredit ein finanziertes Geschäft (z. B. Autokauf), kann der Widerruf auch dieses erfassen – hier lohnt sich Rechtsrat.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich den Kredit widerrufen?

Grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Widerrufsinformation. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht ordnungsgemäß und der Widerruf kann auch später noch wirksam sein.

Was passiert nach dem Widerruf?

Der Vertrag wird rückabgewickelt: Du gibst die Darlehensvaluta zurück, gezahlte Zinsen/Kosten werden verrechnet. Bei verbundenen Geschäften kann auch der finanzierte Kauf rückabgewickelt werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.