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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten – richtig reagieren

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung – etwa wegen fehlerhafter Pflichtangaben, Werbung oder Impressum – setzt dich oft unter Zeitdruck mit kurzer Frist und beigefügter Unterlassungserklärung. Wichtig: Unterschreibe nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst und kann teure Vertragsstrafen auslösen.

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Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann berechtigt sein (§ 8 UWG), die beigefügte Unterlassungserklärung ist aber oft zu weit formuliert. Unterschreibst du sie ungeprüft, drohen bei jedem künftigen Verstoß hohe Vertragsstrafen.
Du kannst die Abmahnung prüfen lassen und – wenn der Verstoß zutrifft – eine modifizierte (eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgeben. Unberechtigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kannst du zurückweisen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist notieren, nicht ignorieren

    Die Fristen sind kurz. Ignorieren ist gefährlich (einstweilige Verfügung droht), vorschnelles Unterschreiben aber auch.

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    2. Berechtigung prüfen

    Ist der gerügte Verstoß zutreffend und der Abmahnende berechtigt? Lass das fachlich prüfen.

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    3. Erklärung modifizieren

    Gib nicht die vorformulierte, sondern eine angepasste (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die nicht zu weit reicht.

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    4. Kosten/Missbrauch prüfen

    Prüfe die geforderten Kosten und ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (Massenabmahnungen). Hol dir anwaltliche Hilfe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht die beigefügte, vorformulierte. Sie ist oft bewusst zu weit gefasst. Ist der Verstoß berechtigt, kannst du eine modifizierte, eingeschränkte Unterlassungserklärung abgeben, die das Wiederholungsrisiko ausräumt, ohne überzogene Vertragsstrafen zu versprechen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Reagierst du gar nicht, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage mit weiteren Kosten. Ignorieren ist also riskant. Ebenso riskant ist aber vorschnelles Unterschreiben. Der richtige Weg ist, die Abmahnung fristgerecht prüfen zu lassen.

Sind alle Abmahnungen berechtigt?

Nein. Manche sind unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich (z. B. Massenabmahnungen, die vor allem Gebühren generieren sollen). Solche Abmahnungen kannst du zurückweisen. Wegen der kurzen Fristen und der Tragweite ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.