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Wertsachen im Flugzeug – Haftung bei Verlust und Diebstahl

Geht aufgegebenes Gepäck verloren oder wird beschädigt, haftet die Airline – aber nur begrenzt. Gerade für Wertsachen ist die Entschädigung gedeckelt. Deshalb gehören Wertgegenstände ins Handgepäck. Bei berechtigten Ansprüchen kommt es auf schnelle Meldung an.

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Für aufgegebenes Gepäck haftet die Airline bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung nach dem Montrealer Übereinkommen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag je Passagier. Eine höhere Haftung gibt es nur bei vorheriger Wertdeklaration gegen Zuschlag.
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Elektronik oder Medikamente gehören ins Handgepäck. Für solche Gegenstände im aufgegebenen Koffer ist die Entschädigung oft begrenzt oder ausgeschlossen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Sofort melden

    Melde Verlust oder Schaden noch am Flughafen und lass einen Schadensbericht (PIR) erstellen.

  2. 2

    2. Fristen wahren

    Beachte die kurzen Fristen zur schriftlichen Schadensanzeige bei der Airline.

  3. 3

    3. Schaden belegen

    Reiche Belege über Inhalt und Wert sowie den Schadensbericht ein.

  4. 4

    4. Anspruch verfolgen

    Fordere die Entschädigung im Rahmen der Haftungsgrenze ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Haftet die Airline für verlorene Wertsachen?

Für aufgegebenes Gepäck haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen, aber nur bis zu einem Höchstbetrag je Passagier. Für Wertsachen im Koffer ist die Entschädigung oft begrenzt oder ausgeschlossen. Deshalb gehören Wertgegenstände ins Handgepäck.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Beschädigung gilt eine kurze Frist von wenigen Tagen ab Erhalt des Gepäcks für die schriftliche Anzeige, bei Verspätung ebenfalls eine kurze Frist. Verloren gegangenes Gepäck solltest du sofort am Flughafen melden und einen Schadensbericht aufnehmen lassen.

Wie bekomme ich mehr Entschädigung?

Über die Standardgrenze hinaus haftet die Airline nur, wenn du den Wert vor dem Flug deklariert und einen Zuschlag gezahlt hast. Für teure Gegenstände kann zudem eine eigene Reisegepäck- oder Hausratversicherung sinnvoll sein, die solche Verluste abdeckt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.