Werkstudent – Rechte, Stunden und Sozialabgaben
Werkstudenten verbinden Studium und Job. Arbeitsrechtlich gelten dieselben Schutzrechte wie für andere Arbeitnehmer, etwa Mindestlohn und Urlaub. Sozialversicherungsrechtlich gibt es mit dem Werkstudentenprivileg eine wichtige Erleichterung, die an Bedingungen geknüpft ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Status klären
Prüfe, ob du die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllst (eingeschriebenes Studium im Vordergrund).
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2. Stunden im Blick behalten
Achte in der Vorlesungszeit auf die 20-Stunden-Grenze, um den Status nicht zu verlieren.
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3. Vertrag prüfen
Stelle sicher, dass Mindestlohn, Urlaub und Arbeitszeiten korrekt geregelt sind.
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4. Rechte einfordern
Bei vorenthaltenem Lohn oder Urlaub kannst du deine Ansprüche schriftlich geltend machen.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird kein Mindestlohn oder kein Urlaub gewährt.
- Die 20-Stunden-Grenze wird in der Vorlesungszeit dauerhaft überschritten.
- Der Arbeitgeber meldet dich nicht korrekt zur Sozialversicherung.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit in der Regel höchstens 20 Wochenstunden, damit das Werkstudentenprivileg gilt und das Studium im Vordergrund bleibt. In den Semesterferien ist vorübergehend mehr möglich. Wer die Grenze dauerhaft überschreitet, kann den Status verlieren.
Welche Sozialabgaben zahle ich als Werkstudent?
Beim Werkstudentenprivileg entfallen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung sind aber zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit eingehalten wird.
Habe ich als Werkstudent Anspruch auf Urlaub?
Ja. Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, anteilig nach deiner Arbeitszeit. Ebenso gelten Mindestlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.