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Weihnachtsgeld gestrichen? Wann dir trotzdem eins zusteht

Das Weihnachtsgeld bleibt dieses Jahr aus, obwohl es früher gezahlt wurde? Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es zwar nicht – aber er kann sich aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der 'betrieblichen Übung' ergeben.

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Anspruch geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben (wenn der Arbeitgeber es mehrfach – meist drei Jahre in Folge – vorbehaltlos gezahlt hat).
Ein wirksamer 'Freiwilligkeitsvorbehalt' kann die Entstehung eines Anspruchs verhindern. Solche Klauseln sind aber nicht immer wirksam – ein Blick in den Vertrag lohnt sich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grundlage prüfen

    Steht Weihnachtsgeld im Arbeits-/Tarifvertrag? Oder wurde es mehrere Jahre vorbehaltlos gezahlt (betriebliche Übung)?

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    2. Vorbehalte prüfen

    Gibt es einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt? Prüfe, ob er klar und wirksam formuliert ist.

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    3. Schriftlich geltend machen

    Fordere das Weihnachtsgeld schriftlich mit Frist – und wahre dabei etwaige Ausschlussfristen.

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    4. Beratung nutzen

    Bei Streit helfen Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung. Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nicht von Gesetzes wegen, aber möglicherweise aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung. Letztere entsteht, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mehrfach (meist drei Jahre in Folge) ohne Vorbehalt gezahlt hat.

Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?

Nur, wenn kein bindender Anspruch besteht – etwa wegen eines wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts. Besteht der Anspruch aus Vertrag, Tarif oder betrieblicher Übung, kann er nicht einseitig gestrichen werden. Prüfe die Klauseln genau.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.