Weihnachtsgeld gestrichen? Wann dir trotzdem eins zusteht
Das Weihnachtsgeld bleibt dieses Jahr aus, obwohl es früher gezahlt wurde? Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es zwar nicht – aber er kann sich aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der 'betrieblichen Übung' ergeben.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grundlage prüfen
Steht Weihnachtsgeld im Arbeits-/Tarifvertrag? Oder wurde es mehrere Jahre vorbehaltlos gezahlt (betriebliche Übung)?
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2. Vorbehalte prüfen
Gibt es einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt? Prüfe, ob er klar und wirksam formuliert ist.
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3. Schriftlich geltend machen
Fordere das Weihnachtsgeld schriftlich mit Frist – und wahre dabei etwaige Ausschlussfristen.
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4. Beratung nutzen
Bei Streit helfen Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung. Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nicht von Gesetzes wegen, aber möglicherweise aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung. Letztere entsteht, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mehrfach (meist drei Jahre in Folge) ohne Vorbehalt gezahlt hat.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?
Nur, wenn kein bindender Anspruch besteht – etwa wegen eines wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts. Besteht der Anspruch aus Vertrag, Tarif oder betrieblicher Übung, kann er nicht einseitig gestrichen werden. Prüfe die Klauseln genau.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.