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Hohe Hausgeld-Nachzahlung als Eigentümer – Jahresabrechnung prüfen

Als Wohnungseigentümer bekommst du einmal im Jahr die Hausgeldabrechnung. Eine hohe Nachzahlung kann berechtigt sein – aber auch auf Fehlern beruhen: falscher Verteilungsschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder Rechenfehler. Du hast das Recht, alles zu prüfen.

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Abrechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Jahresabrechnung und Einsicht in die Belege. Wird die Abrechnung durch Beschluss genehmigt, kannst du den Beschluss bei Fehlern anfechten.
Die Anfechtung eines Beschlusses ist fristgebunden: Sie muss innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung beim Gericht eingereicht werden. Die Frist ist knapp – handle schnell.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abrechnung nachrechnen

    Prüfe Gesamtkosten, deinen Anteil und den Verteilungsschlüssel. Achte auf nicht umlagefähige Posten und Rücklagenbewegungen.

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    2. Belegeinsicht nehmen

    Verlange beim Verwalter Einsicht in Rechnungen und Kontoauszüge. So erkennst du, ob Kosten korrekt und tatsächlich angefallen sind.

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    3. Fragen schriftlich klären

    Kläre Unstimmigkeiten schriftlich mit dem Verwalter, am besten vor der nächsten Versammlung.

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    4. Beschluss notfalls anfechten

    Hältst du die genehmigte Abrechnung für fehlerhaft, ist die Anfechtungsklage binnen Monatsfrist der Weg. Hol dir dafür rechtliche Hilfe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich eine Nachzahlung sofort zahlen?

Wird die Abrechnung durch Beschluss genehmigt, ist die Nachzahlung grundsätzlich fällig – auch wenn du den Beschluss anfichtst. Die Anfechtung hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Prüfe daher schnell und sorgfältig.

Wie lange kann ich einen Beschluss anfechten?

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Gericht eingehen und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Diese Fristen sind streng.

Darf ich die Belege einsehen?

Ja. Als Eigentümer hast du Anspruch auf Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege. Der Verwalter muss dir das in zumutbarer Weise ermöglichen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.