Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten
Als Wohnungseigentümer bist du an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden – auch wenn du dagegen gestimmt hast. Hältst du einen Beschluss für rechtswidrig, kannst du ihn aber anfechten. Wichtig ist, die kurze Frist einzuhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beschluss prüfen
Verstößt der Beschluss gegen Gesetz/Vereinbarung oder ordnungsmäßige Verwaltung?
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2. Protokoll sichern
Sichere das Versammlungsprotokoll und das Datum der Beschlussfassung.
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3. Frist wahren – 1 Monat
Erhebe die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats (Begründung binnen zwei Monaten).
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4. Rat holen
WEG-Recht ist komplex – lass dich anwaltlich beraten, bevor die Frist verstreicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen WEG-Beschluss anzufechten?
Die Anfechtungsklage musst du innerhalb eines Monats ab der Beschlussfassung beim Gericht erheben; die Begründung kannst du innerhalb von zwei Monaten nachreichen (§ 44 WEG). Versäumst du diese Frist, wird der Beschluss in der Regel bestandskräftig – selbst wenn er rechtswidrig war. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.
Gegen wen richtet sich die Anfechtungsklage?
Gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (nicht gegen die einzelnen Miteigentümer). Anfechtbar sind Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder eine Vereinbarung verstoßen oder nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Wegen der kurzen Frist und der Komplexität des WEG-Rechts solltest du dich zügig anwaltlich beraten lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.