Wechselmodell – wie wird der Unterhalt berechnet?
Beim Wechselmodell lebt das Kind etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil. Beim Unterhalt führt das oft zu Streit, denn die übliche Regel (einer betreut, einer zahlt) passt nicht. Hier zählt eine andere Berechnung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Betreuungsanteil klären
Liegt eine etwa hälftige Betreuung vor (echtes Wechselmodell) oder ein Schwerpunkt bei einem Elternteil?
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2. Einkommen gegenüberstellen
Beide Nettoeinkommen sind Grundlage der anteiligen Unterhaltspflicht.
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3. Kindergeld/Mehrbedarf
Kindergeld und der Mehrbedarf des Wechselmodells fließen in die Berechnung ein.
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4. Beratung nutzen
Wegen der Komplexität lohnt sich anwaltliche Beratung (ggf. Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe).
Häufige Fragen
Wer zahlt beim Wechselmodell Unterhalt?
Beim echten paritätischen Wechselmodell sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, und zwar anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Anders als im Residenzmodell, wo der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch die Betreuung leistet und der andere zahlt, teilen sich beim Wechselmodell beide den Barunterhalt.
Wie wird der Unterhalt im Wechselmodell berechnet?
Die Berechnung ist komplex: Es werden beide Nettoeinkommen, der erhöhte Bedarf des Kindes im Wechselmodell (z. B. doppelte Ausstattung, Fahrtkosten) und das Kindergeld berücksichtigt. Häufig ist schon strittig, ob überhaupt ein echtes Wechselmodell vorliegt. Wegen dieser Schwierigkeiten ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.