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Wechselmodell – wie wird der Unterhalt berechnet?

Beim Wechselmodell lebt das Kind etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil. Beim Unterhalt führt das oft zu Streit, denn die übliche Regel (einer betreut, einer zahlt) passt nicht. Hier zählt eine andere Berechnung.

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Beim echten paritätischen Wechselmodell (etwa hälftige Betreuung) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig – und zwar anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Das unterscheidet sich vom Residenzmodell, bei dem der betreuende Elternteil durch die Betreuung 'seinen Teil' leistet.
Die Berechnung ist anspruchsvoll: Es werden beide Einkommen, der Mehrbedarf des Wechselmodells (z. B. doppelte Ausstattung) und das Kindergeld berücksichtigt. Schon die Frage, ob wirklich ein Wechselmodell vorliegt, ist oft strittig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Betreuungsanteil klären

    Liegt eine etwa hälftige Betreuung vor (echtes Wechselmodell) oder ein Schwerpunkt bei einem Elternteil?

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    2. Einkommen gegenüberstellen

    Beide Nettoeinkommen sind Grundlage der anteiligen Unterhaltspflicht.

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    3. Kindergeld/Mehrbedarf

    Kindergeld und der Mehrbedarf des Wechselmodells fließen in die Berechnung ein.

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    4. Beratung nutzen

    Wegen der Komplexität lohnt sich anwaltliche Beratung (ggf. Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe).

Häufige Fragen

Wer zahlt beim Wechselmodell Unterhalt?

Beim echten paritätischen Wechselmodell sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, und zwar anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Anders als im Residenzmodell, wo der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch die Betreuung leistet und der andere zahlt, teilen sich beim Wechselmodell beide den Barunterhalt.

Wie wird der Unterhalt im Wechselmodell berechnet?

Die Berechnung ist komplex: Es werden beide Nettoeinkommen, der erhöhte Bedarf des Kindes im Wechselmodell (z. B. doppelte Ausstattung, Fahrtkosten) und das Kindergeld berücksichtigt. Häufig ist schon strittig, ob überhaupt ein echtes Wechselmodell vorliegt. Wegen dieser Schwierigkeiten ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.