Wechselbonus nicht gezahlt – zugesagten Strom- oder Gasbonus einfordern
Viele Energieanbieter werben mit Neukunden- oder Wechselboni. Diese Zusage ist Teil des Vertrags und damit verbindlich. Wird der Bonus trotz Erfüllung der Bedingungen (z. B. ein Jahr Belieferung) nicht ausgezahlt, kannst du ihn einfordern – er ist ein vertraglicher Anspruch.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zusage sichern
Sammle die Bonus-Zusage (Vertrag, Bestellbestätigung, Werbung) und die Bedingungen.
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2. Bedingungen prüfen
Hast du die Voraussetzungen (z. B. ein Jahr Belieferung) erfüllt? Dann ist der Bonus fällig.
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3. Auszahlung fordern
Fordere den Bonus schriftlich mit konkreter Frist ein und verweise auf die Zusage.
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4. Durchsetzen
Zahlt der Anbieter nicht, kannst du den Anspruch über das Mahnverfahren oder eine Klage durchsetzen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Bonus wird mit fadenscheinigen Begründungen verweigert.
- Es wird ein vorzeitiger Wechsel als 'Bedingungsverstoß' behauptet, obwohl du die Frist eingehalten hast.
- Die Auszahlung wird immer wieder verschoben.
Häufige Fragen
Ist ein zugesagter Wechselbonus verbindlich?
Ja. Ein im Vertrag oder in der Bestellbestätigung zugesagter Bonus ist Vertragsbestandteil und damit ein verbindlicher Anspruch. Hast du die Bedingungen erfüllt, muss der Anbieter den Bonus auszahlen.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Üblich sind eine Mindestbelieferungsdauer (oft zwölf Monate) und manchmal, dass du nicht vorzeitig wechselst. Prüfe die konkreten Bonusbedingungen. Sind sie erfüllt, ist der Bonus fällig und einforderbar.
Wie hole ich den Bonus, wenn er nicht kommt?
Fordere ihn schriftlich mit Frist und Hinweis auf die Zusage ein. Zahlt der Anbieter nicht, kannst du den Anspruch über das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage durchsetzen – bei einem klaren, bezifferten Anspruch ist das gut machbar.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.