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Wasserschaden durch den Nachbarn – wer zahlt?

Ein geplatzter Schlauch, eine übergelaufene Wanne, ein undichtes Rohr beim Nachbarn – und plötzlich tropft es bei dir von der Decke. Wer den Schaden bezahlt, hängt davon ab, ob den Nachbarn ein Verschulden trifft.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Hat der Nachbar den Wasserschaden schuldhaft verursacht (z. B. Wanne überlaufen lassen), haftet er auf Schadenersatz – meist über seine Privathaftpflichtversicherung.
Auch ohne Verschulden (z. B. plötzlich geplatztes Rohr) kann ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bestehen (Rechtsprechung des BGH). Daneben greifen je nach Schaden deine Hausrat- bzw. die Gebäudeversicherung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schaden dokumentieren

    Fotos/Videos, Schadensumfang und Ursache (soweit erkennbar) festhalten.

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    2. Versicherungen einschalten

    Hausratversicherung (für dein Eigentum) und – über die Hausverwaltung – die Gebäudeversicherung informieren.

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    3. Verursacher kontaktieren

    Den Nachbarn (bzw. dessen Haftpflicht) über den Schaden informieren und den Ersatz geltend machen.

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    4. Ausgleichsanspruch prüfen

    Trifft den Nachbarn kein Verschulden, prüfe den verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn vom Nachbarn Wasser in meine Wohnung läuft?

Hat der Nachbar den Schaden schuldhaft verursacht, haftet er – meist über seine Privathaftpflichtversicherung. Trifft ihn kein Verschulden (z. B. ein plötzlich geplatztes Rohr), kann trotzdem ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bestehen. Für dein eigenes Eigentum springt zudem oft die Hausratversicherung ein.

Was sollte ich nach dem Wasserschaden sofort tun?

Dokumentiere den Schaden mit Fotos und halte die Ursache fest. Informiere deine Hausratversicherung und – über die Hausverwaltung – die Gebäudeversicherung sowie den Verursacher bzw. dessen Haftpflicht. Bewahre Belege für beschädigte Gegenstände auf, um den Ersatz beziffern zu können.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.