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Wasserschaden in der Mietwohnung – wer zahlt was?

Es tropft von der Decke, der Keller steht unter Wasser oder ein Rohr ist geplatzt? Bei einem Wasserschaden ist schnelles, richtiges Handeln wichtig – für die Beseitigung, die Mietminderung und den Ersatz deiner beschädigten Sachen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schaden melden & mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für die Beseitigung des Schadens an der Wohnung ist der Vermieter zuständig. Solange die Wohnung beeinträchtigt ist (Feuchtigkeit, Trocknungsgeräte, unbenutzbare Räume), ist die Miete gemindert (§ 536 BGB).
Für deine beschädigten eigenen Sachen (Möbel, Elektronik) kommt deine Hausratversicherung auf – bzw. der Verursacher, wenn z. B. ein Nachbar schuld ist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schaden eindämmen & dokumentieren

    Wasser abstellen (Haupthahn), Strom in betroffenen Bereichen sichern, Fotos/Videos machen und beschädigte Sachen auflisten.

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    2. Vermieter informieren

    Melde den Schaden sofort dem Vermieter (§ 536c BGB) und fordere die Beseitigung. Bei Gefahr sofort handeln.

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    3. Miete mindern

    Für die Dauer der Beeinträchtigung kannst du die Miete angemessen mindern (unter Vorbehalt).

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    4. Eigene Sachen melden

    Melde Schäden an deinem Hausrat der Hausratversicherung; bei fremdem Verschulden auch dem Verursacher/dessen Haftpflicht.

Häufige Fragen

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Ja. Solange die Wohnung durch den Wasserschaden beeinträchtigt ist – etwa durch Feuchtigkeit, laufende Trocknungsgeräte oder unbenutzbare Räume –, ist die Miete von Gesetzes wegen gemindert (§ 536 BGB). Zeige den Mangel an und mindere angemessen, am besten unter Vorbehalt.

Wer ersetzt meine beschädigten Möbel?

Für deine eigenen Sachen ist in der Regel deine Hausratversicherung zuständig. Hat ein Dritter den Schaden verursacht (z. B. ein Nachbar durch eine ausgelaufene Waschmaschine), haftet dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung. Der Vermieter ersetzt grundsätzlich den Schaden an der Wohnung, nicht an deinem Hausrat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.