Wasserabrechnung zu hoch – Verbrauch, Zähler und Rohrbruch prüfen
Eine plötzlich hohe Wasserrechnung hat oft eine Ursache: ein unbemerktes Leck, ein defekter Zähler oder ein Ablesefehler. Bei einem nachgewiesenen Rohrbruch gewähren viele Versorger einen Erlass des Abwasseranteils, weil das Wasser nicht in die Kanalisation gelangt ist. Eine genaue Prüfung lohnt sich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verbrauch plausibilisieren
Vergleiche den abgerechneten Verbrauch mit dem Vorjahr und suche nach Auffälligkeiten.
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2. Leck/Zähler prüfen
Prüfe auf unbemerkte Lecks und lass bei Zweifeln den Zähler nachprüfen.
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3. Erlass beantragen
Bei nachgewiesenem Rohrbruch beantrage den Erlass des Abwasseranteils nach der Gebührensatzung.
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4. Beanstanden
Bei Fehlern beanstande die Abrechnung schriftlich; gegen einen Gebührenbescheid ist ggf. Widerspruch möglich.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verbrauch ist ohne erkennbaren Grund sprunghaft gestiegen (mögliches Leck).
- Ein Rohrbruch wurde nicht beim Abwasseranteil berücksichtigt.
- Die Abrechnung beruht auf einem geschätzten oder falsch abgelesenen Zählerstand.
Häufige Fragen
Was tun bei einer zu hohen Wasserrechnung?
Plausibilisiere den Verbrauch (Vergleich mit Vorjahr), suche nach unbemerkten Lecks und lass bei Zweifeln den Zähler nachprüfen. Beruht die Rechnung auf einem Ablese- oder Zählerfehler, kannst du sie beanstanden und korrigieren lassen.
Bekomme ich bei einem Rohrbruch Geld zurück?
Häufig zumindest beim Abwasseranteil: Wenn nachweislich Wasser durch einen Rohrbruch ausgetreten ist, das nicht in die Kanalisation gelangte, sehen viele kommunale Satzungen einen Erlass oder eine Ermäßigung der Abwassergebühr vor. Stelle dazu einen Antrag mit Nachweisen.
Wie wehre ich mich gegen den Gebührenbescheid?
Beanstande Fehler schriftlich beim Versorger bzw. der Kommune. Handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheid, kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Lege Nachweise (Zählerstände, Leck-/Rohrbruchbelege) bei.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.