Ware ganz anders als beschrieben – deine Rechte bei falscher Beschreibung
Weicht die gelieferte Ware von der Beschreibung im Angebot ab – andere Eigenschaften, Ausstattung, Menge oder Qualität – ist sie mangelhaft. Maßgeblich ist, was vereinbart wurde: Die Produktbeschreibung, Bilder und Zusagen bestimmen die geschuldete Beschaffenheit.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Abweichung belegen
Vergleiche Angebot und Lieferung. Sichere die Produktbeschreibung, Bilder und Zusagen (Screenshots) sowie Fotos der gelieferten Ware.
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2. Reklamation senden
Melde den Mangel und verlange die richtige Ware (Nacherfüllung) oder die Rückabwicklung.
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3. Frist setzen
Setze eine angemessene Frist zur Lieferung der vertragsgemäßen Ware.
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4. Rücktritt/Minderung wählen
Bleibt es bei der falschen Ware, tritt zurück (Geld gegen Rückgabe) oder mindere. Beim Online-Kauf alternativ den Widerruf nutzen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verkäufer beruft sich darauf, Abbildungen seien 'unverbindlich', obwohl konkrete Eigenschaften zugesagt waren.
- Statt der bestellten Variante wird eine 'gleichwertige' geliefert, die du nicht wolltest.
- Du sollst die Rücksendung der Falschlieferung selbst zahlen.
Häufige Fragen
Ist eine falsch beschriebene Ware ein Mangel?
Ja. Weicht die Ware von der vereinbarten Beschaffenheit ab – etwa von der Produktbeschreibung, von Bildern oder Zusagen – ist sie mangelhaft (§ 434 BGB). Dir stehen die vollen Mängelrechte zu.
Muss ich die Rücksendung der Falschlieferung zahlen?
Nein. Bei einer berechtigten Mängelrüge trägt der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung, einschließlich Rückversand der falschen Ware. Lass dir keine Kosten aufdrücken.
Soll ich widerrufen oder den Mangel rügen?
Beim Online-Kauf hast du beide Wege. Bei einer klaren Falschlieferung ist die Mängelrüge meist besser, weil der Verkäufer alle Kosten trägt. Der Widerruf ist die einfache Alternative, falls du die Ware ohnehin nicht behalten willst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.