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Vorsorgeuntersuchungen – Anspruch und Früherkennung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, etwa zur Krebsfrüherkennung oder zum Gesundheits-Check-up. Sie sollen Krankheiten früh erkennen und sind für Versicherte in der Regel zuzahlungsfrei.

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Versicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in festgelegten Abständen (§ 25 SGB V), etwa Krebsfrüherkennung und Gesundheits-Check-up. Die Leistungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.
Diese Untersuchungen sind in der Regel zuzahlungsfrei. Die Teilnahme an bestimmten Programmen kann sich zudem positiv auf Leistungen auswirken, etwa bei chronischen Erkrankungen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch klären

    Erkundige dich, welche Vorsorgeuntersuchungen dir je nach Alter und Geschlecht zustehen.

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    2. Termine wahrnehmen

    Nimm die Untersuchungen in den vorgesehenen Abständen wahr.

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    3. Ergebnisse besprechen

    Lass dir Befunde erklären und kläre weiteres Vorgehen.

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    4. Programme prüfen

    Prüfe die Teilnahme an strukturierten Früherkennungs- oder Behandlungsprogrammen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Kasse?

Unter anderem Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, den Gesundheits-Check-up und Kinder- und Jugenduntersuchungen, jeweils in festgelegten Abständen (§ 25 SGB V). Welche Leistungen genau und ab welchem Alter, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

Muss ich für Vorsorge zuzahlen?

In der Regel nicht. Die vorgesehenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind für Versicherte grundsätzlich zuzahlungsfrei. Wird dafür Geld verlangt, lohnt eine Nachfrage bei der Kasse, ob die Leistung wirklich kostenpflichtig ist.

Wie oft kann ich zur Vorsorge?

Das hängt von der jeweiligen Untersuchung, deinem Alter und Geschlecht ab. Manche Untersuchungen stehen jährlich, andere in größeren Abständen zu. Deine Krankenkasse oder der behandelnde Arzt informieren über die für dich vorgesehenen Intervalle.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.