Vorsorgeuntersuchungen – Anspruch und Früherkennung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, etwa zur Krebsfrüherkennung oder zum Gesundheits-Check-up. Sie sollen Krankheiten früh erkennen und sind für Versicherte in der Regel zuzahlungsfrei.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch klären
Erkundige dich, welche Vorsorgeuntersuchungen dir je nach Alter und Geschlecht zustehen.
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2. Termine wahrnehmen
Nimm die Untersuchungen in den vorgesehenen Abständen wahr.
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3. Ergebnisse besprechen
Lass dir Befunde erklären und kläre weiteres Vorgehen.
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4. Programme prüfen
Prüfe die Teilnahme an strukturierten Früherkennungs- oder Behandlungsprogrammen.
Daran erkennst du die Masche
- Anspruchsberechtigte Untersuchungen werden nicht genutzt.
- Auffällige Befunde werden nicht weiterverfolgt.
- Für zuzahlungsfreie Vorsorge wird zu Unrecht Geld verlangt.
Häufige Fragen
Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Kasse?
Unter anderem Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, den Gesundheits-Check-up und Kinder- und Jugenduntersuchungen, jeweils in festgelegten Abständen (§ 25 SGB V). Welche Leistungen genau und ab welchem Alter, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.
Muss ich für Vorsorge zuzahlen?
In der Regel nicht. Die vorgesehenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind für Versicherte grundsätzlich zuzahlungsfrei. Wird dafür Geld verlangt, lohnt eine Nachfrage bei der Kasse, ob die Leistung wirklich kostenpflichtig ist.
Wie oft kann ich zur Vorsorge?
Das hängt von der jeweiligen Untersuchung, deinem Alter und Geschlecht ab. Manche Untersuchungen stehen jährlich, andere in größeren Abständen zu. Deine Krankenkasse oder der behandelnde Arzt informieren über die für dich vorgesehenen Intervalle.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.