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Vorsorgeaufwendungen absetzen – Versicherungen in der Steuer

Beiträge zu bestimmten Versicherungen mindern als Sonderausgaben die Steuer. Besonders die Beiträge zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtig. Daneben sind weitere Vorsorgeaufwendungen in Grenzen absetzbar.

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Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen oder vergleichbaren Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu bestimmten weiteren Versicherungen sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG), jeweils im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge.
Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar. Altersvorsorgebeiträge werden zu einem hohen, steigenden Prozentsatz berücksichtigt. So lassen sich spürbare Steuervorteile erzielen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beiträge zusammenstellen

    Sammle die Jahresbeiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen.

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    2. Zuordnen

    Ordne die Beiträge den richtigen Kategorien (Altersvorsorge, sonstige Vorsorge) zu.

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    3. In Anlage Vorsorge eintragen

    Trage die Beiträge in die entsprechende Anlage der Steuererklärung ein.

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    4. Bescheid prüfen

    Kontrolliere, ob die Aufwendungen korrekt berücksichtigt wurden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Versicherungen kann ich absetzen?

Vor allem Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rente, vergleichbare Vorsorge) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben sind weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht-, Unfall- oder bestimmte Risikoversicherungen in Grenzen abziehbar (§ 10 EStG).

Sind Kranken- und Pflegebeiträge voll absetzbar?

Die Beiträge für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Beiträge für Komfortleistungen oder Krankentagegeld zählen dagegen nur eingeschränkt. Sind die Basisbeiträge schon hoch, ist der Spielraum für weitere Vorsorge oft ausgeschöpft.

Wie werden Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbaren Vorsorge werden zu einem hohen, über die Jahre steigenden Prozentsatz bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt. Dadurch wirkt sich ein großer Teil dieser Beiträge steuermindernd aus. Den genauen Anteil ermittelt das Finanzamt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.