Vormundschaft – wenn Eltern nicht mehr sorgen können
Wenn Eltern versterben oder die elterliche Sorge dauerhaft nicht ausüben können, braucht ein minderjähriges Kind jemanden, der für es sorgt und es vertritt. Dafür gibt es die Vormundschaft.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Frage klären →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Bedarf klären
Können die Eltern die Sorge wirklich nicht (mehr) ausüben? Dann kommt eine Vormundschaft in Betracht.
- 2
2. Familiengericht/Jugendamt
Das Familiengericht entscheidet; das Jugendamt ist beteiligt und berät.
- 3
3. Wunschvormund vorschlagen
Eine geeignete Person aus dem Umfeld kann vorgeschlagen werden (auch per Sorgerechtsverfügung der Eltern).
- 4
4. Vorsorge treffen
Eltern können mit einer Sorgerechtsverfügung selbst bestimmen, wer im Ernstfall Vormund werden soll.
Häufige Fragen
Wann wird eine Vormundschaft eingerichtet?
Für ein minderjähriges Kind, wenn kein Elternteil die elterliche Sorge ausüben kann – zum Beispiel, weil die Eltern verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Das Familiengericht bestellt dann einen Vormund, der das Kind rechtlich vertritt und für es sorgt. Das Jugendamt ist am Verfahren beteiligt.
Was ist der Unterschied zwischen Vormundschaft und Betreuung?
Die Vormundschaft betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern die Sorge nicht ausüben können. Die rechtliche Betreuung dagegen betrifft volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst regeln können. Eltern können per Sorgerechtsverfügung vorschlagen, wer im Ernstfall Vormund ihres Kindes werden soll.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.