Vorläufig festgenommen – welche Rechte du jetzt hast
Eine vorläufige Festnahme ist belastend, aber du bist nicht rechtlos. Du musst keine Angaben zur Sache machen, darfst einen Anwalt und eine Vertrauensperson benachrichtigen, und du musst spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden, der über die weitere Freiheitsentziehung entscheidet.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schweigen
Mach keine Angaben zur Sache. Bleib ruhig und kooperativ im Auftreten, aber äußere dich nicht zum Vorwurf.
- 2
2. Anwalt verlangen
Bestehe darauf, einen Strafverteidiger zu kontaktieren – das ist dein Recht.
- 3
3. Benachrichtigung
Lass einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson über die Festnahme informieren.
- 4
4. Vorführung abwarten
Spätestens am Folgetag entscheidet ein Richter über die weitere Freiheitsentziehung – bis dahin nichts zur Sache sagen.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wird das Recht auf einen Anwalt verwehrt oder ausgeredet.
- Du sollst 'zur schnellen Klärung' doch aussagen.
- Die Belehrung über deine Rechte unterbleibt.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer Festnahme aussagen?
Nein. Auch als Festgenommener hast du das Schweigerecht und musst keine Angaben zur Sache machen. Du darfst und solltest stattdessen auf einen Verteidiger bestehen, bevor du dich überhaupt äußerst.
Darf ich einen Anwalt verlangen?
Ja, jederzeit. Du hast das Recht, einen Verteidiger zu kontaktieren und eine Vertrauensperson benachrichtigen zu lassen. Über diese Rechte muss man dich belehren. Bestehe ausdrücklich darauf.
Wie lange darf ich festgehalten werden?
Wirst du nicht wieder freigelassen, musst du spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 GG, § 128 StPO). Dieser entscheidet, ob ein Haftbefehl ergeht oder du freikommst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.