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Vorerbe und Nacherbe – was bedeutet das?

Mit der Vor- und Nacherbschaft kann ein Erblasser bestimmen, dass zunächst eine Person erbt (Vorerbe) und nach einem bestimmten Ereignis – etwa deren Tod – eine andere (Nacherbe). So bleibt das Vermögen für den Nacherben erhalten, ist aber beim Vorerben gebunden.

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Der Erblasser kann anordnen, dass der Erbe erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Der Vorerbe erhält den Nachlass, ist aber in der Verfügung über bestimmte Gegenstände – vor allem Grundstücke – zugunsten des Nacherben beschränkt.
Der Vorerbe darf den Nachlass nicht beliebig schmälern. Über Grundstücke und Schenkungen kann er meist nicht frei verfügen, soweit er nicht von Beschränkungen befreit wurde. Das schützt den Nacherben.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Stellung klären

    Stelle fest, ob du Vor- oder Nacherbe bist und ob Befreiungen angeordnet sind.

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    2. Beschränkungen beachten

    Als Vorerbe halte die Verfügungsbeschränkungen ein.

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    3. Nachlass erhalten

    Verwalte den Nachlass so, dass der Nacherbe nicht benachteiligt wird.

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    4. Nacherbfall vorbereiten

    Kläre rechtzeitig, was beim Eintritt des Nacherbfalls zu übergeben ist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vor- und Nacherbe?

Der Vorerbe erbt zuerst, der Nacherbe erst nach einem vom Erblasser bestimmten Ereignis, oft dem Tod des Vorerben (§ 2100 BGB). Der Vorerbe nutzt den Nachlass, muss ihn aber für den Nacherben erhalten und ist in bestimmten Verfügungen beschränkt.

Darf der Vorerbe alles verkaufen?

Nein. Über Grundstücke und bei Schenkungen ist der nicht befreite Vorerbe zum Schutz des Nacherben beschränkt. Bewegliche Gegenstände kann er eher nutzen, aber er darf den Nachlass nicht zu Lasten des Nacherben aushöhlen. Der Erblasser kann ihn jedoch von Beschränkungen befreien.

Wozu dient die Vor- und Nacherbschaft?

Sie erlaubt es dem Erblasser, das Vermögen über mehrere Stufen zu lenken – etwa um es in der Familie zu halten oder ein bestimmtes Kind abzusichern. Sie ist auch ein Baustein des Behindertentestaments und anderer Gestaltungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.