Voraus des Ehegatten – Haushaltsgegenstände im Erbfall
Stirbt ein Ehegatte, steht dem überlebenden neben dem Erbteil oft ein besonderer Anspruch zu: der sogenannte Voraus. Er umfasst die Haushaltsgegenstände und – je nach Erbenstellung – auch Hochzeitsgeschenke. So bleibt dem überlebenden Ehegatten der vertraute Hausrat erhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erbenstellung klären
Prüfe, mit welchen Verwandten du als Ehegatte erbst.
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2. Hausrat bestimmen
Stelle fest, welche Gegenstände zum ehelichen Haushalt gehören.
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3. Voraus geltend machen
Mache den Voraus gegenüber den Miterben geltend.
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4. Bei Streit dokumentieren
Sichere Nachweise über Bestand und Zugehörigkeit der Gegenstände.
Daran erkennst du die Masche
- Der Voraus wird bei der Erbteilung übersehen.
- Haushaltsgegenstände werden vorschnell unter den Erben verteilt.
- Die Erbenstellung wird falsch eingeschätzt.
Häufige Fragen
Was ist der Voraus des Ehegatten?
Ein zusätzlicher Anspruch des überlebenden Ehegatten auf die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke, der neben dem Erbteil besteht (§ 1932 BGB). So bleibt dem Ehegatten der vertraute Hausrat erhalten.
Bekomme ich den Voraus immer?
Das hängt davon ab, mit wem du erbst. Neben Verwandten erster Ordnung (Kindern) erhält der Ehegatte den Voraus nur, soweit er die Gegenstände zur Führung eines angemessenen Haushalts braucht. Neben entfernteren Verwandten steht ihm der Voraus uneingeschränkt zu.
Gehört das Auto zum Voraus?
Es kommt darauf an, ob der Gegenstand dem gemeinsamen Haushalt diente. Typische Haushaltsgegenstände sind Möbel, Hausrat und Einrichtung. Ein Fahrzeug kann dazugehören, wenn es zum Haushalt gerechnet wurde – das ist im Einzelfall zu beurteilen.
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