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Nachbars Kamera filmt dein Grundstück – das darf er nicht

Eine private Überwachungskamera darf grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen. Filmt der Nachbar dein Grundstück, den gemeinsamen Zugang oder öffentliche Flächen, verletzt das dein Persönlichkeitsrecht. Schon der ernsthafte Eindruck, überwacht zu werden (Überwachungsdruck), kann ausreichen.

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Erfasst eine Kamera unbefugt dein Grundstück oder öffentliche Bereiche, verletzt das dein Persönlichkeitsrecht. Du hast Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung (§§ 823, 1004 BGB).
Schon ein ernsthafter Überwachungsdruck – etwa eine schwenkbare oder scheinbar auf dich gerichtete Kamera – kann einen Anspruch begründen, auch wenn unklar ist, ob tatsächlich aufgezeichnet wird.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Situation dokumentieren

    Halte Standort und Ausrichtung der Kamera fest (Fotos), und was sie erfassen kann.

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    2. Nachbarn ansprechen

    Bitte den Nachbarn schriftlich, die Kamera so auszurichten, dass nur sein eigenes Grundstück erfasst wird.

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    3. Beseitigung verlangen

    Ändert sich nichts, fordere die Beseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung mit Frist.

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    4. Eskalieren

    Hilft das nicht, kommen eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht und notfalls eine Klage in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf mein Nachbar mein Grundstück filmen?

Nein. Eine private Kamera darf grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen. Werden dein Grundstück, der gemeinsame Zugang oder öffentliche Flächen miterfasst, verletzt das dein Persönlichkeitsrecht, und du kannst Beseitigung verlangen.

Reicht es, dass ich mich überwacht fühle?

Unter Umständen ja. Schon ein ernsthafter Überwachungsdruck – etwa durch eine schwenkbare oder scheinbar auf dich gerichtete Kamera – kann einen Anspruch begründen, auch wenn unklar ist, ob wirklich aufgezeichnet wird.

Was kann ich tun?

Sprich den Nachbarn an und verlange eine Ausrichtung nur auf sein Grundstück. Hilft das nicht, fordere schriftlich Beseitigung und Unterlassung. Bleibt es dabei, kannst du dich an die Datenschutzaufsicht wenden oder klagen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.