Verwarnungsgeld bei Ordnungswidrigkeit – zahlen oder nicht?
Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bietet die Behörde oft ein Verwarnungsgeld an (bis 55 Euro). Das ist ein Angebot, kein Bescheid: Zahlst du fristgerecht und bist einverstanden, ist die Sache erledigt. Zahlst du nicht, kann ein Bußgeldverfahren folgen – mit der Möglichkeit, später Einspruch einzulegen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorwurf prüfen
Stimmt die Ordnungswidrigkeit? Bei berechtigtem Vorwurf ist die Zahlung meist am einfachsten und günstigsten.
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2. Bei berechtigtem Vorwurf zahlen
Zahle fristgerecht – dann ist die Sache ohne weitere Folgen erledigt.
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3. Bei falschem Vorwurf nicht zahlen
Stimmt der Vorwurf nicht, zahle nicht; rechne dann mit einem Bußgeldbescheid.
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4. Einspruch vorbereiten
Kommt ein Bußgeldbescheid, kannst du binnen zwei Wochen Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen.
Daran erkennst du die Masche
- Du zahlst ein Verwarnungsgeld, obwohl der Vorwurf klar falsch ist.
- Du ignorierst alles und übersiehst später die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.
- Der Aufwand eines Einspruchs steht in keinem Verhältnis zum kleinen Betrag.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungs- und Bußgeld?
Das Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) ist ein Angebot bei geringen Ordnungswidrigkeiten, das mit deiner Zustimmung und fristgerechter Zahlung wirksam wird (§ 56 OWiG). Das Bußgeld ergeht dagegen durch Bescheid, oft mit Verfahrenskosten, und kann mit Einspruch angefochten werden.
Was passiert, wenn ich das Verwarnungsgeld nicht zahle?
Dann kann die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten und einen Bußgeldbescheid erlassen. Stimmt der Vorwurf nicht, ist das dein Weg, dich zu wehren – allerdings können dann Gebühren und Auslagen hinzukommen.
Wann lohnt sich der Einspruch?
Wenn der Vorwurf falsch ist oder Verfahrensfehler vorliegen. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Bei einem klaren, geringfügigen Verstoß lohnt der Aufwand dagegen oft nicht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.