Vertrag verlängert sich automatisch? Neue Regeln schützen dich
Früher verlängerten sich viele Verträge stillschweigend gleich um ein ganzes Jahr. Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ist das vorbei: Eine automatische Verlängerung ist nur noch zulässig, wenn du danach jederzeit kurzfristig wieder rauskommst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertragsdatum prüfen
Wurde der Vertrag nach dem 1. März 2022 geschlossen? Dann gelten die neuen Regeln.
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2. Verlängerung einordnen
Nach Ablauf der Erstlaufzeit darf nur auf unbestimmte Zeit verlängert werden – monatlich kündbar.
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3. Kündigen
Kündige mit der gesetzlichen Frist (höchstens ein Monat) – am besten schriftlich/Textform.
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4. Unwirksame Klausel rügen
Beruft sich der Anbieter auf eine längere Bindung, weise auf die neue Rechtslage hin.
Häufige Fragen
Darf sich mein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängern?
Bei Verträgen, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nicht mehr. Eine automatische Verlängerung ist nur noch zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und du ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kannst. Eine starre Verlängerung um ein ganzes Jahr ist unzulässig.
Wie schnell komme ich aus dem verlängerten Vertrag heraus?
Nach der ursprünglichen Laufzeit, in die Verlängerung hinein, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Auch die Frist, um das Ende der Erstlaufzeit zu kündigen, darf nur einen Monat betragen. Längere Bindungsklauseln sind unwirksam – darauf kannst du dich berufen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.