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Vertragsstrafe im Vertrag – wann ist sie wirksam?

Vertragsstrafen sollen die Erfüllung eines Vertrags absichern – etwa bei verspäteter Leistung oder Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, unterliegen in vorformulierten Verträgen (AGB) aber einer Kontrolle. Überhöhte Strafen können unwirksam sein.

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Eine Vertragsstrafe verpflichtet den Schuldner, bei Nichterfüllung oder Pflichtverletzung eine bestimmte Summe zu zahlen (§ 339 BGB). In individuell ausgehandelten Verträgen ist das weit zulässig; das Gericht kann eine unverhältnismäßig hohe Strafe aber herabsetzen.
In AGB ist eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verbraucher den Vertrag nicht oder verspätet erfüllt, unzulässig (§ 309 Nr. 6 BGB). Solche Klauseln gegenüber Verbrauchern sind unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Klausel prüfen

    Sieh nach, wofür und in welcher Höhe die Vertragsstrafe vorgesehen ist.

  2. 2

    2. AGB oder Individualvertrag?

    Kläre, ob die Klausel vorformuliert (AGB) oder ausgehandelt war.

  3. 3

    3. Höhe bewerten

    Prüfe, ob die Strafe unverhältnismäßig hoch ist.

  4. 4

    4. Einwand erheben

    Weise unwirksame oder überhöhte Vertragsstrafen schriftlich zurück.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Sind Vertragsstrafen erlaubt?

Grundsätzlich ja. Eine Vertragsstrafe sichert die Vertragserfüllung ab (§ 339 BGB) und ist in individuell ausgehandelten Verträgen weitgehend zulässig. Ist sie unverhältnismäßig hoch, kann das Gericht sie auf Antrag auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Was gilt in AGB gegenüber Verbrauchern?

Strenger. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verbraucher die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt oder sich vom Vertrag löst, unzulässig (§ 309 Nr. 6 BGB). Solche Klauseln sind unwirksam und müssen nicht beachtet werden.

Wie wehre ich eine überhöhte Strafe ab?

Prüfe, ob die Klausel in AGB unzulässig oder die Strafe unverhältnismäßig hoch ist, und weise die Forderung schriftlich und begründet zurück. Zahle nicht vorschnell. Bei individuell vereinbarten, aber überhöhten Strafen kann eine gerichtliche Herabsetzung in Betracht kommen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.