Steuererklärung zu spät – Verspätungszuschlag vom Finanzamt
Die Steuererklärung kam zu spät – und nun steht ein Verspätungszuschlag im Bescheid? Das ist nicht dasselbe wie ein Säumniszuschlag (der betrifft verspätete Zahlung). Beim Verspätungszuschlag geht es um die zu spät abgegebene Erklärung – und auch dagegen kannst du vorgehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Festsetzung prüfen
Lag eine Pflicht zur Abgabe vor, und war die Erklärung wirklich verspätet? Stimmt die Berechnung?
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2. Entschuldigungsgründe sammeln
Gründe für die Verspätung (Krankheit, fehlende Unterlagen) belegen.
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3. Einspruch einlegen
Lege innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch ein und begründe ihn.
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4. Künftig Frist sichern
Beantrage bei Bedarf rechtzeitig eine Fristverlängerung, um neue Zuschläge zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verspätungs- und Säumniszuschlag?
Der Verspätungszuschlag (§ 152 AO) wird wegen einer zu spät abgegebenen Steuererklärung festgesetzt. Der Säumniszuschlag (§ 240 AO) entsteht dagegen, wenn du eine fällige Steuer zu spät zahlst. Es sind also zwei verschiedene Dinge – mit jeweils eigenen Regeln und Gegenmaßnahmen.
Kann ich gegen den Verspätungszuschlag vorgehen?
Ja. Du kannst innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einlegen – insbesondere, wenn die Verspätung entschuldbar war oder das Finanzamt sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Belege deine Gründe (z. B. Krankheit). Für die Zukunft kannst du rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.