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Versicherung zahlt nicht? So wehrst du dich gegen die Ablehnung

Ein Schaden ist passiert, aber die Versicherung will nicht zahlen oder kürzt die Leistung? Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Oft hilft schon ein sachlicher, gut begründeter Widerspruch – und es gibt eine kostenlose Schlichtungsstelle.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Versicherung muss eine Ablehnung nachvollziehbar begründen. Häufig lassen sich Ablehnungen mit den richtigen Argumenten und Belegen ausräumen.
Der Versicherungsombudsmann schlichtet kostenlos. Bis zu einer bestimmten Höhe sind seine Entscheidungen für die Versicherung sogar bindend.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablehnung schriftlich begründen lassen

    Verlange die genaue Begründung und die Stelle in den Bedingungen, auf die sich die Versicherung beruft.

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    2. Sachlich widersprechen

    Widersprich schriftlich mit Frist und lege Belege (Fotos, Gutachten, Atteste) vor, die deinen Anspruch stützen.

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    3. Ombudsmann einschalten

    Hilft das nicht, wende dich an den zuständigen Versicherungs-Ombudsmann (kostenlos) – das ist oft schneller und billiger als ein Prozess.

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    4. Fristen im Blick

    Achte auf Klage-/Ausschlussfristen in den Versicherungsbedingungen. Im Zweifel rechtzeitig Rat einholen.

Häufige Fragen

Lohnt sich der Widerspruch gegen die Versicherung?

Oft ja. Viele Ablehnungen beruhen auf einer einseitigen Auslegung oder fehlenden Unterlagen. Ein sachlicher, mit Belegen unterfütterter Widerspruch – und notfalls der Ombudsmann – führt häufig zum Erfolg.

Was kostet der Versicherungsombudsmann?

Für dich als Versicherten ist das Schlichtungsverfahren kostenlos. Bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze ist der Schiedsspruch für die Versicherung bindend, für dich aber nicht – du behältst den Klageweg.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.