Zum Inhalt springen

Versicherung kündigt nach einem Schaden – ist das erlaubt?

Du hast einen Schaden gemeldet – und kurz darauf kündigt die Versicherung den Vertrag? Das ist nach einem Schadensfall grundsätzlich zulässig, hat aber Grenzen. Wichtig ist, dass du nicht ohne Versicherungsschutz dastehst.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Kündigung / neue Police

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG) – der Versicherer darf also kündigen, du aber auch. Die Kündigung muss fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgen.
Bei Pflichtversicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht) darfst du nicht ohne Schutz bleiben – du findest in der Regel einen anderen Anbieter, notfalls greift die Annahmepflicht im Kfz-Bereich.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Kündigung prüfen

    Wurde fristgerecht und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Schaden gekündigt? Eine verspätete Kündigung kann unwirksam sein.

  2. 2

    2. Schadenregulierung sichern

    Die Kündigung ändert nichts an deinem Anspruch aus dem bereits gemeldeten Schaden – verfolge die Regulierung weiter.

  3. 3

    3. Neuen Schutz besorgen

    Schließe rechtzeitig einen neuen Vertrag ab, damit kein Versicherungsschutz fehlt – besonders bei Pflichtversicherungen.

  4. 4

    4. Eigene Kündigung erwägen

    Auch du kannst nach dem Schadensfall kündigen, falls du den Anbieter wechseln willst.

Häufige Fragen

Darf die Versicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja, nach einem Versicherungsfall besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Der Versicherer muss aber fristgerecht und im zeitlichen Zusammenhang kündigen. Dein Anspruch aus dem bereits gemeldeten Schaden bleibt von der Kündigung unberührt.

Was, wenn es eine Pflichtversicherung ist?

Dann darfst du nicht ohne Schutz bleiben. Im Kfz-Bereich besteht für Haftpflichtversicherer grundsätzlich eine Annahmepflicht (Kontrahierungszwang), sodass du in der Regel auch nach einer Kündigung wieder Versicherungsschutz bekommst. Kümmere dich rechtzeitig um eine neue Police.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.