Versicherung kündigt nach einem Schaden – ist das erlaubt?
Du hast einen Schaden gemeldet – und kurz darauf kündigt die Versicherung den Vertrag? Das ist nach einem Schadensfall grundsätzlich zulässig, hat aber Grenzen. Wichtig ist, dass du nicht ohne Versicherungsschutz dastehst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung prüfen
Wurde fristgerecht und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Schaden gekündigt? Eine verspätete Kündigung kann unwirksam sein.
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2. Schadenregulierung sichern
Die Kündigung ändert nichts an deinem Anspruch aus dem bereits gemeldeten Schaden – verfolge die Regulierung weiter.
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3. Neuen Schutz besorgen
Schließe rechtzeitig einen neuen Vertrag ab, damit kein Versicherungsschutz fehlt – besonders bei Pflichtversicherungen.
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4. Eigene Kündigung erwägen
Auch du kannst nach dem Schadensfall kündigen, falls du den Anbieter wechseln willst.
Häufige Fragen
Darf die Versicherung nach einem Schaden kündigen?
Ja, nach einem Versicherungsfall besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Der Versicherer muss aber fristgerecht und im zeitlichen Zusammenhang kündigen. Dein Anspruch aus dem bereits gemeldeten Schaden bleibt von der Kündigung unberührt.
Was, wenn es eine Pflichtversicherung ist?
Dann darfst du nicht ohne Schutz bleiben. Im Kfz-Bereich besteht für Haftpflichtversicherer grundsätzlich eine Annahmepflicht (Kontrahierungszwang), sodass du in der Regel auch nach einer Kündigung wieder Versicherungsschutz bekommst. Kümmere dich rechtzeitig um eine neue Police.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.