Falsch beraten beim Versicherungsabschluss – Schadensersatz wegen Falschberatung
Versicherungsvermittler und -berater müssen dich bedarfsgerecht beraten und die Beratung dokumentieren. Wirst du falsch beraten – etwa eine wichtige Lücke verschwiegen oder ein unpassendes Produkt verkauft – und entsteht dir dadurch ein Schaden, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beratung rekonstruieren
Halte fest, was dir versprochen und empfohlen wurde und was tatsächlich vereinbart ist.
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2. Protokoll anfordern
Verlange das Beratungsprotokoll. Es dokumentiert die Beratung und etwaige Empfehlungen.
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3. Schaden darlegen
Zeige, welcher Nachteil dir durch die Falschberatung entstanden ist (z. B. fehlende Deckung im Schadenfall).
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4. Anspruch geltend machen
Fordere Schadensersatz schriftlich. Bei höheren Schäden oder Streit lohnt anwaltliche Hilfe.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wurde eine 'Rundum-Absicherung' versprochen, die im Schadenfall nicht greift.
- Es gibt kein oder nur ein leeres Beratungsprotokoll.
- Wichtige Ausschlüsse oder Wartezeiten wurden verschwiegen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten hat ein Versicherungsvermittler?
Er muss deinen Bedarf erfragen, dich passend beraten, seine Empfehlung begründen und die Beratung dokumentieren (§§ 6, 61 VVG). Diese Pflichten dienen deinem Schutz vor unpassenden Produkten und Deckungslücken.
Bekomme ich bei Falschberatung Schadensersatz?
Wenn der Vermittler oder Versicherer seine Beratungs- oder Dokumentationspflicht verletzt und dir dadurch ein Schaden entsteht, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen (§ 63 VVG). Den Schaden musst du konkret darlegen.
Wozu brauche ich das Beratungsprotokoll?
Es dokumentiert, was beraten und empfohlen wurde. Im Streit über eine Falschberatung ist es ein wichtiges Beweismittel. Fehlt es oder ist es unvollständig, kann das zu deinen Gunsten wirken.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.