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Versicherung wird teurer – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht eine Versicherung den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für viele Sparten (z. B. Kfz, Hausrat, Haftpflicht). Wichtig ist die kurze Frist ab Zugang der Mitteilung.

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Bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Mehrleistung kannst du den Vertrag in der Regel außerordentlich kündigen – meist innerhalb eines Monats ab Zugang der Erhöhungsmitteilung.
Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Achte darauf, dass bei einem Wechsel kein Versicherungsschutz-Loch entsteht (besonders bei Pflichtversicherungen wie Kfz).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mitteilung prüfen

    Liegt eine reine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung vor? Dann besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.

  2. 2

    2. Frist beachten

    Kündige innerhalb der (meist einmonatigen) Frist ab Zugang der Erhöhungsmitteilung.

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    3. Sonderkündigung erklären

    Erkläre die Kündigung schriftlich und berufe dich ausdrücklich auf die Beitragserhöhung.

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    4. Nahtlos wechseln

    Sorge bei einem Wechsel für lückenlosen Schutz – besonders bei Pflichtversicherungen den neuen Vertrag rechtzeitig abschließen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Habe ich bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel ja, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert. Das gilt für viele Sparten. Die Versicherung muss dich auf das Sonderkündigungsrecht meist hinweisen.

Welche Frist gilt?

Üblicherweise ein Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Das Recht besteht unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Verpasse die Frist nicht.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Auf lückenlosen Versicherungsschutz. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht musst du den neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit keine Deckungslücke entsteht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.