Versicherung wird teurer – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht eine Versicherung den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für viele Sparten (z. B. Kfz, Hausrat, Haftpflicht). Wichtig ist die kurze Frist ab Zugang der Mitteilung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mitteilung prüfen
Liegt eine reine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung vor? Dann besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.
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2. Frist beachten
Kündige innerhalb der (meist einmonatigen) Frist ab Zugang der Erhöhungsmitteilung.
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3. Sonderkündigung erklären
Erkläre die Kündigung schriftlich und berufe dich ausdrücklich auf die Beitragserhöhung.
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4. Nahtlos wechseln
Sorge bei einem Wechsel für lückenlosen Schutz – besonders bei Pflichtversicherungen den neuen Vertrag rechtzeitig abschließen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Erhöhung wird mit einer angeblichen 'Anpassung' verschleiert.
- Die kurze Sonderkündigungsfrist wird übersehen.
- Beim Wechsel entsteht eine Deckungslücke.
Häufige Fragen
Habe ich bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
In der Regel ja, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert. Das gilt für viele Sparten. Die Versicherung muss dich auf das Sonderkündigungsrecht meist hinweisen.
Welche Frist gilt?
Üblicherweise ein Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Das Recht besteht unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Verpasse die Frist nicht.
Worauf muss ich beim Wechsel achten?
Auf lückenlosen Versicherungsschutz. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht musst du den neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit keine Deckungslücke entsteht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.