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Demonstrieren – dein Versammlungsrecht und seine Grenzen

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht: Unter freiem Himmel darfst du dich friedlich und ohne Waffen versammeln. Versammlungen müssen in der Regel angemeldet werden, spontane sind aber möglich. Auflagen oder ein Verbot sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig – bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

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Die Versammlungsfreiheit schützt friedliche Versammlungen (Art. 8 GG). Auflagen oder ein Verbot sind nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig und müssen verhältnismäßig sein.
Versammlungen unter freiem Himmel sind in der Regel anzumelden (meist 48 Stunden vorher), Spontanversammlungen sind aber zulässig. Gegen Auflagen oder ein Verbot kannst du – auch im Eilverfahren – gerichtlich vorgehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anmeldung beachten

    Melde eine geplante Versammlung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde an (in der Regel 48 Stunden vorher).

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    2. Auflagen prüfen

    Erhältst du Auflagen, prüfe deren Verhältnismäßigkeit; pauschale oder übermäßige Auflagen sind angreifbar.

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    3. Friedlich bleiben

    Der Schutz gilt friedlichen Versammlungen. Gewalt oder Waffen heben den Schutz auf.

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    4. Rechtsschutz nutzen

    Gegen ein Verbot oder belastende Auflagen kannst du gerichtlich vorgehen, oft im Eilverfahren.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich eine Demonstration anmelden?

Versammlungen unter freiem Himmel sind in der Regel anzumelden, meist 48 Stunden vor der Bekanntgabe. Spontanversammlungen, die sich aus aktuellem Anlass bilden, sind aber auch ohne vorherige Anmeldung zulässig. Eine fehlende Anmeldung macht eine Versammlung nicht automatisch unfriedlich.

Wann darf eine Versammlung verboten werden?

Nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und nur als letztes Mittel. Auflagen und Verbote müssen verhältnismäßig sein. Der Schutz des Art. 8 GG gilt für friedliche und unbewaffnete Versammlungen.

Was kann ich gegen Auflagen oder ein Verbot tun?

Du kannst dagegen gerichtlich vorgehen, häufig im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Pauschale oder unverhältnismäßige Auflagen und Verbote werden von Gerichten regelmäßig aufgehoben. Hol dir bei Bedarf rechtliche Unterstützung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.