Einkünfte aus Vermietung – was du absetzen kannst
Mieteinnahmen musst du versteuern – aber du kannst auch viele Kosten gegenrechnen. Von Zinsen über Reparaturen bis zur Gebäudeabschreibung mindern Werbungskosten deine steuerpflichtigen Einkünfte. Oft entsteht sogar ein steuerlicher Verlust, der andere Einkünfte mindert.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einnahmen erfassen
Erfasse alle Mieteinnahmen einschließlich umgelegter Nebenkosten.
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2. Werbungskosten sammeln
Sammle Belege für Zinsen, Reparaturen, Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer und Fahrtkosten.
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3. Abschreibung ansetzen
Setze die Gebäudeabschreibung (AfA) an – jährlich ein bestimmter Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten.
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4. In Anlage V eintragen
Trage Einnahmen und Werbungskosten in der Anlage V ein. Ein Verlust mindert deine übrige Steuer.
Daran erkennst du die Masche
- Du gibst nur die Einnahmen an und vergisst die Werbungskosten.
- Die Gebäudeabschreibung wird nicht genutzt.
- Größere Erhaltungsaufwendungen werden nicht optimal verteilt.
Häufige Fragen
Muss ich Mieteinnahmen versteuern?
Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig (§ 21 EStG). Allerdings kannst du zahlreiche Werbungskosten gegenrechnen, sodass die tatsächlich zu versteuernden Einkünfte oft deutlich niedriger ausfallen oder ein Verlust entsteht.
Was kann ich absetzen?
Unter anderem Schuldzinsen für die Finanzierung, Erhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten und die Gebäudeabschreibung (AfA). Diese Werbungskosten mindern deine steuerpflichtigen Mieteinkünfte.
Was bringt ein steuerlicher Verlust?
Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung. Dieser kann mit anderen Einkünften (z. B. Arbeitslohn) verrechnet werden und senkt so deine gesamte Einkommensteuer.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.