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Vermieter stellt Strom oder Wasser ab – das ist verbotene Eigenmacht

Manche Vermieter drehen bei Streit Strom, Wasser oder Heizung ab, um Mieter zur Aufgabe zu zwingen. Das ist in einem laufenden Mietverhältnis grundsätzlich verbotene Eigenmacht – du hast Anspruch darauf, dass die Versorgung sofort wiederhergestellt wird, notfalls per Eilantrag.

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In einem bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Versorgung nicht eigenmächtig kappen. Tut er es, kannst du die Wiederherstellung verlangen – wegen verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) und aus dem Mietvertrag.
Wegen der Dringlichkeit ist häufig ein gerichtlicher Eilantrag (einstweilige Verfügung) der schnellste Weg. Dafür solltest du anwaltliche Hilfe holen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort dokumentieren

    Halte fest, was wann abgestellt wurde (Fotos, Zeugen) und seit wann die Versorgung fehlt.

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    2. Schriftlich Wiederherstellung fordern

    Fordere den Vermieter schriftlich und mit kurzer Frist (z. B. 24-48 Stunden) auf, die Versorgung wiederherzustellen.

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    3. Eilantrag vorbereiten

    Reagiert er nicht, ist eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung möglich. Das geht schnell – hol dir Unterstützung.

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    4. Schaden geltend machen

    Entstehen dir durch die Sperre Kosten oder Schäden (z. B. verdorbene Lebensmittel, Hotel), kannst du Ersatz verlangen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Vermieter bei Mietschulden den Strom abstellen?

In einem laufenden Mietverhältnis grundsätzlich nicht. Auch bei Mietrückstand muss er den geregelten Weg gehen (Mahnung, Kündigung, Räumungsklage) und darf die Versorgung nicht eigenmächtig kappen. Das ist verbotene Eigenmacht.

Wie schnell bekomme ich Strom und Wasser zurück?

Über eine einstweilige Verfügung kann das Gericht die Wiederherstellung kurzfristig anordnen. Wegen der Dringlichkeit ist dieser Eilweg oft der schnellste – mit anwaltlicher Hilfe geht das zügig.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Ja, für Schäden, die durch die unzulässige Sperre entstehen – etwa verdorbene Lebensmittel oder notwendige Ersatzunterkunft. Dokumentiere die Schäden sorgfältig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.