Vermieter stellt Strom oder Wasser ab – das ist verbotene Eigenmacht
Manche Vermieter drehen bei Streit Strom, Wasser oder Heizung ab, um Mieter zur Aufgabe zu zwingen. Das ist in einem laufenden Mietverhältnis grundsätzlich verbotene Eigenmacht – du hast Anspruch darauf, dass die Versorgung sofort wiederhergestellt wird, notfalls per Eilantrag.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort dokumentieren
Halte fest, was wann abgestellt wurde (Fotos, Zeugen) und seit wann die Versorgung fehlt.
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2. Schriftlich Wiederherstellung fordern
Fordere den Vermieter schriftlich und mit kurzer Frist (z. B. 24-48 Stunden) auf, die Versorgung wiederherzustellen.
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3. Eilantrag vorbereiten
Reagiert er nicht, ist eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung möglich. Das geht schnell – hol dir Unterstützung.
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4. Schaden geltend machen
Entstehen dir durch die Sperre Kosten oder Schäden (z. B. verdorbene Lebensmittel, Hotel), kannst du Ersatz verlangen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Vermieter kündigt an, bei Mietrückstand 'einfach abzudrehen'.
- Strom/Wasser werden ohne Vorwarnung gekappt.
- Es wird Druck gemacht, du sollst 'freiwillig' ausziehen.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter bei Mietschulden den Strom abstellen?
In einem laufenden Mietverhältnis grundsätzlich nicht. Auch bei Mietrückstand muss er den geregelten Weg gehen (Mahnung, Kündigung, Räumungsklage) und darf die Versorgung nicht eigenmächtig kappen. Das ist verbotene Eigenmacht.
Wie schnell bekomme ich Strom und Wasser zurück?
Über eine einstweilige Verfügung kann das Gericht die Wiederherstellung kurzfristig anordnen. Wegen der Dringlichkeit ist dieser Eilweg oft der schnellste – mit anwaltlicher Hilfe geht das zügig.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja, für Schäden, die durch die unzulässige Sperre entstehen – etwa verdorbene Lebensmittel oder notwendige Ersatzunterkunft. Dokumentiere die Schäden sorgfältig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.