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Vermächtnis – Anspruch gegen die Erben durchsetzen

Wer im Testament einen einzelnen Gegenstand oder einen Geldbetrag erhält, ohne Erbe zu sein, ist Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis fällt nicht automatisch zu – es entsteht ein Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung.

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Mit einem Vermächtnis wendet der Erblasser jemandem einen bestimmten Vorteil zu, ohne ihn zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe oder Leistung (§ 2174 BGB).
Erfüllen die Erben das Vermächtnis nicht, kann der Anspruch geltend gemacht und notfalls eingeklagt werden. Bei Verzug können zusätzlich Zinsen oder Schadensersatz in Betracht kommen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch klären

    Prüfe, ob das Testament dir ein Vermächtnis zuwendet und worauf es gerichtet ist.

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    2. Erben auffordern

    Fordere die Erben schriftlich zur Erfüllung auf und setze eine Frist.

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    3. Nachweise sichern

    Sichere Testament, Erbnachweis und Angaben zum vermachten Gegenstand.

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    4. Durchsetzen

    Bleibt die Erfüllung aus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Vermächtnis automatisch?

Nein. Das Vermächtnis verschafft dir nur einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe oder Leistung (§ 2174 BGB). Die Erben müssen es erfüllen. Geschieht das nicht, kannst du den Anspruch geltend machen und notfalls einklagen.

Wie fordere ich das Vermächtnis ein?

Indem du die Erben schriftlich zur Erfüllung aufforderst und eine angemessene Frist setzt. Lege deinen Anspruch dar und sichere Nachweise. Reagieren die Erben nicht, kannst du den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Verjährt ein Vermächtnisanspruch?

Ja, der Anspruch unterliegt der Verjährung. Es gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist, die zum Jahresende nach Kenntnis zu laufen beginnt. Warte daher nicht zu lange mit der Geltendmachung deines Vermächtnisses.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.