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Verluste steuerlich nutzen – Verlustvortrag sichern

Wer in einem Jahr mehr abziehbare Kosten als Einkünfte hat – etwa Studierende mit Ausbildungskosten oder Selbstständige in der Anlaufphase – kann den Verlust in spätere Jahre vortragen. Sobald du dann Einkünfte hast, mindert der Verlustvortrag deine Steuer. Wichtig ist, ihn rechtzeitig feststellen zu lassen.

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Negative Einkünfte, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden, können in spätere Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag, § 10d EStG). Sie mindern dann das zu versteuernde Einkommen, sobald du Einkünfte erzielst.
Für Studierende kann sich das besonders lohnen, wenn die Ausbildung als Zweitausbildung oder Studium nach abgeschlossener Erstausbildung gilt – dann sind die Kosten als Werbungskosten vortragsfähig. Du musst die Verluste per Steuererklärung geltend machen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verluste erfassen

    Erfasse Jahre mit hohen abziehbaren Kosten und geringen oder keinen Einkünften (z. B. Studium, Anlaufphase).

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    2. Erklärung abgeben

    Gib für diese Jahre eine Steuererklärung ab und beantrage die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

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    3. Rückwirkend prüfen

    Für zurückliegende Jahre kannst du die Feststellung oft noch nachholen – prüfe die Fristen.

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    4. Später verrechnen

    Sobald du Einkünfte hast, mindert der festgestellte Verlustvortrag deine Steuer.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist ein Verlustvortrag?

Die Möglichkeit, negative Einkünfte (Verluste oder hohe abziehbare Kosten ohne ausreichende Einkünfte) in spätere Jahre mitzunehmen (§ 10d EStG). Sobald du dann Einkünfte erzielst, mindert der Verlustvortrag dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer.

Lohnt sich das für Studierende?

Häufig ja, vor allem bei einem Studium nach abgeschlossener Erstausbildung oder einer Zweitausbildung: Dann sind die Ausbildungskosten Werbungskosten und vortragsfähig. Du sicherst sie, indem du auch ohne Einkünfte eine Steuererklärung abgibst und den Verlustvortrag feststellen lässt.

Kann ich das rückwirkend machen?

Für zurückliegende Jahre lässt sich die Feststellung des Verlustvortrags oft noch nachholen, solange die Fristen nicht abgelaufen sind. Prüfe deine Möglichkeiten und gib die fehlenden Erklärungen mit dem Antrag auf Verlustfeststellung zügig ab.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.