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Unverschuldeter Verkehrsunfall – deine Rechte gegenüber der Versicherung

Du bist unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers deinen Schaden ersetzen – und du hast dabei mehr Rechte, als viele denken. Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung kleinrechnen.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht deinen Schaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall/Mietwagen, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie ein Schmerzensgeld bei Verletzungen.
Du darfst ein eigenes Gutachten in Auftrag geben (ab einer Bagatellgrenze) und die Werkstatt frei wählen. Auch deine Anwaltskosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unfall dokumentieren

    Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Position und Umfeld; Daten des Unfallgegners und Zeugen; bei Bedarf Polizei hinzuziehen.

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    2. Schaden begutachten lassen

    Bei mehr als einem Bagatellschaden lass ein eigenes Gutachten erstellen – du musst dich nicht auf den Prüfdienst der Versicherung verlassen.

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    3. Ansprüche anmelden

    Melde den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht und beziffere alle Positionen (Reparatur/Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall/Mietwagen, Auslagen).

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    4. Anwalt einschalten

    Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite deine Anwaltskosten – ein Anwalt sorgt dafür, dass nichts gekürzt wird.

Häufige Fragen

Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem nicht nur geringfügigen Schaden hast du das Recht, ein eigenes, unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Du musst dich nicht auf deren Prüfdienst verlassen.

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei klarer Haftung des Unfallgegners gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum erstattungsfähigen Schaden – sie trägt also die gegnerische Haftpflichtversicherung. Anwaltliche Hilfe ist deshalb meist ohne eigenes Kostenrisiko möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.