Unverschuldeter Verkehrsunfall – deine Rechte gegenüber der Versicherung
Du bist unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers deinen Schaden ersetzen – und du hast dabei mehr Rechte, als viele denken. Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung kleinrechnen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Unfall dokumentieren
Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Position und Umfeld; Daten des Unfallgegners und Zeugen; bei Bedarf Polizei hinzuziehen.
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2. Schaden begutachten lassen
Bei mehr als einem Bagatellschaden lass ein eigenes Gutachten erstellen – du musst dich nicht auf den Prüfdienst der Versicherung verlassen.
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3. Ansprüche anmelden
Melde den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht und beziffere alle Positionen (Reparatur/Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall/Mietwagen, Auslagen).
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4. Anwalt einschalten
Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite deine Anwaltskosten – ein Anwalt sorgt dafür, dass nichts gekürzt wird.
Häufige Fragen
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem nicht nur geringfügigen Schaden hast du das Recht, ein eigenes, unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Du musst dich nicht auf deren Prüfdienst verlassen.
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei klarer Haftung des Unfallgegners gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum erstattungsfähigen Schaden – sie trägt also die gegnerische Haftpflichtversicherung. Anwaltliche Hilfe ist deshalb meist ohne eigenes Kostenrisiko möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.