Pflegeperson krank oder im Urlaub? Verhinderungspflege hilft
Auch wer einen Angehörigen pflegt, braucht mal eine Pause – oder wird selbst krank. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzpflege: die Verhinderungspflege. So bleibt die Versorgung sichergestellt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Pflegegrad (mind. 2) und häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson?
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2. Ersatz organisieren
Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung (Pflegedienst, Angehörige, Bekannte)?
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3. Antrag/Abrechnung
Beantrage die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse bzw. reiche die Kosten zur Erstattung ein.
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4. Budget im Blick
Erfrage den aktuellen Jahresbetrag und die Kombination mit der Kurzzeitpflege.
Häufige Fragen
Was ist Verhinderungspflege?
Eine Ersatzpflege, die die Pflegekasse bezahlt, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit (§ 39 SGB XI). Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst oder können andere Personen (z. B. Angehörige, Nachbarn) übernehmen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege?
Es gibt dafür einen jährlichen Betrag, der seit der Pflegereform mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst ist. Die genaue Höhe wird angepasst – frage den aktuellen Betrag und die Voraussetzungen (z. B. eine vorausgehende Pflegezeit) bei deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt ab.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.