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Vereinsbeitrag wird erhöht – ist das zulässig?

Mitgliedsbeiträge und ihre Erhöhung richten sich nach der Vereinssatzung. In der Regel beschließt die Mitgliederversammlung über Beiträge oder einen Rahmen. Eine Erhöhung muss formell korrekt zustande kommen. Bist du nicht einverstanden, bleibt dir der – fristgebundene – Austritt.

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Über Mitgliedsbeiträge und deren Höhe entscheidet das in der Satzung bestimmte Organ, meist die Mitgliederversammlung. Eine Beitragserhöhung ist wirksam, wenn sie satzungsgemäß beschlossen wurde.
Bist du mit der Erhöhung nicht einverstanden, kannst du den Verein zum nächsten in der Satzung vorgesehenen Termin kündigen. Ein formell fehlerhafter Beschluss kann zudem angefochten werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Satzung prüfen

    Wer darf über Beiträge entscheiden und in welchem Rahmen? Das steht in der Satzung.

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    2. Beschluss kontrollieren

    Wurde die Erhöhung ordnungsgemäß (richtiges Organ, Einladung, Mehrheit) beschlossen?

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    3. Austritt prüfen

    Willst du nicht zahlen, kündige fristgerecht zum nächsten satzungsgemäßen Termin.

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    4. Beschluss anfechten

    Bei formellen Fehlern kann der Beschluss angefochten werden – das ist aber aufwendig.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Verein den Beitrag erhöhen?

Ja, wenn die Erhöhung satzungsgemäß zustande kommt. Über Beiträge entscheidet in der Regel die Mitgliederversammlung oder ein anderes in der Satzung bestimmtes Organ. Eine ordnungsgemäß beschlossene Erhöhung ist wirksam und für die Mitglieder bindend.

Was kann ich tun, wenn ich nicht einverstanden bin?

Du kannst den Verein zum nächsten in der Satzung vorgesehenen Termin kündigen (austreten). Ein formell fehlerhaft zustande gekommener Beschluss lässt sich zudem anfechten – das ist aber aufwendig und nur bei echten Verfahrensfehlern sinnvoll.

Muss ich die Erhöhung bis zum Austritt zahlen?

Solange du Mitglied bist und die Erhöhung wirksam beschlossen wurde, ja. Deshalb ist es wichtig, die Kündigungsfrist im Blick zu behalten, wenn du den höheren Beitrag nicht zahlen willst. Eine rückwirkende Erhöhung ist allerdings in der Regel unzulässig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.