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Aus dem Verein austreten – so kündigst du die Mitgliedschaft

Ob Sportverein, Fitnessclub in Vereinsform oder Hilfsorganisation – manchmal möchte man die Mitgliedschaft beenden. Das ist dein gutes Recht: Niemand kann dich dauerhaft im Verein festhalten.

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Austritt erklären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Recht zum Austritt aus einem Verein kann nicht ausgeschlossen werden (§ 39 BGB). Die Satzung kann zwar eine Kündigungsfrist vorsehen, diese darf aber höchstens zwei Jahre betragen. In der Regel ist eine Kündigung zum Ende des Geschäfts-/Kalenderjahres mit einer Frist von einigen Monaten üblich.
Schau in die Vereinssatzung: Dort stehen Form (meist schriftlich) und Frist des Austritts. Halte beides ein und lass dir den Eingang bestätigen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Satzung prüfen

    Welche Form und Frist sieht die Satzung für den Austritt vor?

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    2. Schriftlich kündigen

    Erkläre den Austritt schriftlich und fristgerecht (Datum, Name, Mitgliedsnummer).

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    3. Nachweis sichern

    Versende nachweisbar und bitte um eine Austrittsbestätigung.

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    4. Beiträge im Blick

    Bis zum wirksamen Austritt bleibst du beitragspflichtig; danach keine Beiträge mehr.

Häufige Fragen

Kann der Verein meinen Austritt verhindern?

Nein. Das Austrittsrecht kann nach § 39 BGB nicht ausgeschlossen werden. Die Satzung darf eine Kündigungsfrist vorsehen, höchstens aber zwei Jahre. Üblich ist eine Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von einigen Monaten. Halte die in der Satzung genannte Form und Frist ein, dann ist dein Austritt wirksam.

Muss ich nach der Kündigung noch Beiträge zahlen?

Bis zum wirksamen Ende der Mitgliedschaft – also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – bleibst du beitragspflichtig. Danach entfallen die Beiträge. Kündige deshalb rechtzeitig vor dem nächsten Beitragszeitraum und lass dir den Austritt schriftlich bestätigen, um Streit über offene Beiträge zu vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.