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Verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten – Rücktritt

Wird ein zugesagter Liefertermin überschritten, bist du nicht endlos zum Warten verpflichtet. In der Regel kannst du nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bei einem echten Fixgeschäft, bei dem der Termin entscheidend ist, geht das teils sogar ohne weitere Frist.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Liefert der Verkäufer nicht, kannst du nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Beim Fixgeschäft, bei dem die Einhaltung des Termins wesentlich ist, kann der Rücktritt ohne weitere Frist möglich sein.
Nach dem Rücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zurückzugewähren – du bekommst dein Geld zurück. Daneben kann unter Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Termin prüfen

    Kläre, ob ein verbindlicher Liefertermin oder ein Fixgeschäft vereinbart war.

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    2. Nachfrist setzen

    Setze bei Verzug eine angemessene Nachfrist zur Lieferung.

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    3. Rücktritt erklären

    Bleibt die Lieferung aus, erkläre den Rücktritt schriftlich.

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    4. Geld zurückfordern

    Verlange die Rückzahlung und prüfe Schadensersatz.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann kann ich wegen Lieferverzugs zurücktreten?

Wenn ein verbindlicher Liefertermin überschritten ist, setzt du dem Verkäufer in der Regel eine angemessene Nachfrist. Liefert er auch dann nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und dein Geld zurückverlangen. Eine bloße unverbindliche Lieferzeitangabe genügt für den sofortigen Rücktritt meist nicht.

Was ist ein Fixgeschäft?

Ein Geschäft, bei dem die Einhaltung des Termins so wesentlich ist, dass das Geschäft mit dem Termin steht und fällt – etwa die Lieferung zu einem konkreten Anlass. Bei einem solchen Fixgeschäft kann der Rücktritt nach Terminüberschreitung ohne weitere Nachfrist möglich sein.

Bekomme ich auch Schadensersatz?

Unter Voraussetzungen ja, neben oder statt dem Rücktritt. Ersetzt werden kann etwa der Mehraufwand einer Ersatzbeschaffung. Voraussetzung ist in der Regel, dass den Verkäufer ein Verschulden trifft und du den Schaden nachweist. Lass den Einzelfall prüfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.